baurecht - teil 2

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smaragdlibelle
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baurecht - teil 2

Beitrag von smaragdlibelle » 01.09.2007, 13:34

hallo, hier gleich die nächste Rechtsfrage: es handelt sich hier um ungeregeltes bauland und müssen sich neubauten harmonisch in die umgebung einfügen, d.h. man muß sich an dem vorhandenen baubestand orientieren. ich habe mich seinerzeit hier angesiedelt, weil hier nur bungalows stehen, und nicht beton, sondern die natur dominiert. seinerzeit hatte die gemeinde einen "verbauungsvorschriften" genannten inoffiziellen bebauungsplan erlassen, der bungalows in offener randverbauung vorschrieb. mittlerweile will die gemeinde größere häuser, garagen an der grundstücksgrenze, mehr einwohner*, mehr wähler* (*=meine vermutung). die seinerzeitigen verbauungsvorschriften haben keinen gesetzescharakter weil kein bebauungsplan, die vorschriften hatten aber de facto die wirkung eines bebauungsplanes, weil die häuser, da die bauherren keine baurechtsexperten waren, danach gebaut und ausgerichtet wurden. meines also wurde in der vermeintlichen gewißheit, daß nichts an die 3m vom haus entfernte grundstücksgrenze gebaut werden darf, mit schlafzimmer und arbeitszimmer zum südlichen nachbarn ausgerichtet. ich will natürlich nicht eine 3m hohe mauer 3m vor den fenstern meiner zimmer haben, zumal er ja ohne jegliche probleme an die bereits bestehende garage seiner anderen nachbarin anbauen kann. wären die seinerzeitigen "verbauungsvorschriften" ein bebauungsplan mit gesetzescharakter gewesen, hätte die gemeinde nicht willkürlich ihre vorschriften ändern können. darum kümmert sich das baurecht aber überhaupt nicht. nachdem die andere nachbarin meines nachbarn vor einigen jahren eine garage an seine grundstücksgrenze gebaut hat, darf dieser gem. § 56 jetzt auch eine an meine grundstücksgrenze bauen.
langer rede, kurzer sinn: gibt es irgendein gesetz, das die willkür der von der gemeinde erlassenen vorschriften berücksichtigt und anhand dessen ich verhindern kann, daß die garage an meine grundstücksgrenze gebaut wird?
vielen dank im voraus.



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