Kaufanbot

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JUSLINE
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Kaufanbot

Beitrag von JUSLINE » 06.02.2004, 12:10

Liebes Forum!

Im Oktober 2003 wurde mir ein Kaufanbot einer Wohnung, die ich erwerben möchte, gestellt. Da ich Probleme mit der Bank hatte, hat sich der Kauf bis jetzt hinausgezögert. Jetzt, wo ich sofort kaufen könnte, zieht plötzlich die Verkäuferin ihr Angebot zurück und will nicht mehr verkaufen. Darf sie das obwohl auf dem Anbot von Oktober keine Frist für den Ablauf des Anbots festgelegt wurde. Ist sie mir zum Verkauf verpflichtet?

Vielen Dank für eine baldige Antwort!

mfg Madeleine




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RE: Kaufanbot

Beitrag von JUSLINE » 07.02.2004, 14:45

Liebe Madeleine,



Ihre Anfrage enthält viel zu wenige Details, um sie - mE - befriedigend beantworten zu können. Zwischen dem seinerzeitigen Anbot und jetzt sind vier Monate vergangen, in denen sich viel ereignet haben kann. Insbesondere auch verschiedene Verhandlungen mündlicher und schriftlicher Art..



An Ihrer Stelle würde ich - schon einmal für die persönliche Erinnerung - schriftlich eine Schilderung des zeitlichen Ablaufes der ganzen Verhandlungen - mit Datumsangaben sowie Angabe der betreffenden schriftlichen Unterlagen bzw. der Personen, die "dabei" waren, anfertigen, dann Ihre gesammelten Unterlagen zusammenpacken und die Rechtsberatung eines Anwalts oder Notars aufsuchen - zwecks Prognosestellung, ob es sich Ihrerseits lohnt, auf einem Vertragsabschluss bzw. der Anfertigung einer verbücherungsfähigen Urkunde zu beharren (nähere rechtliche Expertise, Prognose des Prozessausganges eines allfällig zu führenden Zivilprozesses, bzw. empfohlene sonstige Vorgangsweise).



mfg, Akita


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RE: Kaufanbot

Beitrag von JUSLINE » 07.02.2004, 14:48

Liebe Madeleine,



Ihre Anfrage enthält viel zu wenige Details, um sie - mE - befriedigend beantworten zu können. Zwischen dem seinerzeitigen Anbot und jetzt sind vier Monate vergangen, in denen sich viel ereignet haben kann. Insbesondere auch verschiedene Verhandlungen mündlicher und schriftlicher Art..



An Ihrer Stelle würde ich - schon einmal für die persönliche Erinnerung - schriftlich eine Schilderung des zeitlichen Ablaufes der ganzen Verhandlungen - mit Datumsangaben sowie Angabe der betreffenden schriftlichen Unterlagen bzw. der Personen, die "dabei" waren, anfertigen, dann Ihre gesammelten Unterlagen zusammenpacken und die Rechtsberatung eines Anwalts oder Notars aufsuchen - zwecks Prognosestellung, ob es sich Ihrerseits lohnt, auf einem Vertragsabschluss bzw. der Anfertigung einer verbücherungsfähigen Urkunde zu beharren (nähere rechtliche Expertise, Prognose des Prozessausganges eines allfällig zu führenden Zivilprozesses, bzw. empfohlene sonstige Vorgangsweise).



mfg, Akita


DorisMihokovic
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RE: Kaufanbot

Beitrag von DorisMihokovic » 21.02.2004, 09:43

Haeufig steht im Kaufanbot (primaer zum Schutz des Kaeufers) eine Klausel, dass das Kaufanbot nur dann bindend wird, wenn die noetige Bankfinanzierung gesichert ist. Ist dies in Ihrer Angelegenheit der Fall und haben Sie ueber die urspruengliche Absage Ihrer Bank den Verkaeufer informiert, ist auch er an das Anbot nicht mehr gebunden.



Weiters enthaelt das Kaufanbot oft auch einen Passus, der die Bindungsfrist regelt. Ist dies nicht explizit geregelt, so ist m. E. von einer angemessenen Ueberlegungsfrist beider Seiten auszugehen.



Ich selbst habe im August 2002 ein Kaufanbot fuer ein Haus unterschrieben, das keine zeitliche Befristung enthaelt. Da sich die Sache schon so lange dahinzieht, habe ich bereits vor mehr als 1 Jahr vom Rechtsanwalt (Masseverwalter des Verkaeufers) die Information erhalten, dass ich selbstverstaendlich nicht mehr an das Kaufanbot gebunden bin, wenn ich inzwischen ein anderes Haus kaufen moechte oder es mir anders ueberlegt haben sollte.

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