> Wie bekomme ich Akteneinsicht. Muss ich, damit ich das anfordern kann wieder zu dem Beamten, der meine Niederschrift gemacht hat?
Voraussichtlich nicht. Der Akt wird sich in der Regel in irgendeiner Geschäftsabteilung (also nicht beim Juristen, sondern sozusagen beim "Sekretariat") befinden. Es muss zuerst ein behördeninterner Ablauf gewahrt werden, damit Sie den Akt auch tatsächlich einsehen und Kopien davon bestellen können.
Sie haben als Beschuldigter grundsätzlich das Recht auf Akteneinsicht, aber nicht vor einem bestimmten Zeitpunkt.
Zunächst gilt es, diesen Zeitpunkt, möglichst telefonisch zu erfragen ("Wann kann ich Akteneinsicht bekommen, Kopien bestellen..?") Dazu ist es empfehlenswert, möglichst schon am Vormittag bei der Behörde anzurufen. Die Geschäftszahl des Aktes parat haben. Einen Zettel daneben liegen haben, - und möglichst notieren, mit wem Sie telefonisch zu sprechen kommen, und was diese Person gesagt hat, an wen/an welche Stelle Sie allenfalls weiterverwiesen wurden, welcher Termin Ihnen genannt wurde fürs allfällgie Wiederanfragen, wann genau Sie kommen können, um Akteneinsicht zu nehmen.
Falls sich der Akt gerade in einer Schreibabteilung befindet, ist natürlich (idR) Akteneinsicht nicht möglich.
Wenn es Ihnen nicht gelingt, sich telefonisch durchzufragen, können Sie auch hingehen (Personalausweis mitnehmen, vorher die Parteienverkehrszeiten erfragen).
Im einzelnen lässt sich das schriftlich nicht so genau schildern, - es kann da einiges an Komplikationen bis zur Akteneinsicht geben.
Meiner Erfahrung nach haben es oft auch "unvertretene Parteien" nicht allzu leicht, tatsächlich zu ihren gesetzlichen Rechten zu kommen, aus verschiedenen Gründen wohl.
Wer es sich leisten kann, nimmt sich in solchen Fällen eine/n VerteidigerIn in Strafsachen/Rechtsanwalt(auch Notariatskanzlei ist möglich), das muss allerdings einiges kosten, da die verschiedenen Bemühungen (Telefonate/Hingehen , Vorsprechen..) zeit- bzw. arbeitsaufwändig sein können..
Jedenfalls würde ich jetzt einmal anrufen, ob jetzt (und wann sonst) Akteneinsicht möglich ist), und falls da derzeit noch nicht der Fall sein sollte, dann so vorgehen wie in meiner vorigen Mail beschrieben, Punkte 1 und 2, Punkt 3 mit der Ergänzung, dass das zuerst telefonisch versucht werden sollte.
Wenn Sie gröbere Schwierigkeiten damit haben sollten, können Sie mich auch noch persönlich anmailen, oder hier nochmals anfragen.
mfg, Akita
MAulehla@gmx.at