Anzeige - Diebstahl

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Anzeige - Diebstahl

Beitrag von JUSLINE » 01.02.2004, 19:01

Guten Tag, bitte helfen Sie mir.

Ich bin Student(in) und habe einige Zeit für eine Dame gearbeitet die im Rollstuhl sitzt. Gestern habe ich erfahren dass sie mich und noch eine Gehilfin angezeigt hat. Es geht um Schmuck in der Höhe von etwa 80.000 Euro! Sie meint wir hätten es gestohlen. Leider aber wissen wir dass es sich in Wahrheit nur um eine Lüge handelt. An wen können wir uns wenden, bzw. wer kann uns über unsere Rechte in so einer Situation unterrichten?



Vielen Dank!

C.



DorisMihokovic
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RE: Anzeige - Diebstahl

Beitrag von DorisMihokovic » 06.02.2004, 14:59

Sie koennen Klage wegen Verleumdung erheben.

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RE: Anzeige - Diebstahl

Beitrag von JUSLINE » 07.02.2004, 15:21

Fehlt der Schmuck tatsächlich? Dieser Fall ist ernster zu beurteilen.



Falls Sie bereits eine Ladung zu einer polizeilichen oder gerichtlichen Vernehmung bekommen haben, ist akuter Handlungsbedarf gegeben.



Auf jeden Fall würde ich an Ihrer Stelle versuchen, vor einer solchen Vernehmung Akteneinsicht zu bekommen sowie den Akteninhalt zu kopieren (kostenpflichtig).



mfg, Akita


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RE: Anzeige - Diebstahl

Beitrag von JUSLINE » 07.02.2004, 21:05

Danke für Ihre Antwort. Diese Woche war die Niederschrift. Insgesamt wurde ich und noch eine Studentin angezeigt. Der Beamte war sehr nett und hat gemeint entweder das Verfahren wird eingestellt oder es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Das jedoch wird zwischen 3 und 9 Monaten dauern. Mir fällt nicht mehr sehr viel zu diesem Fall ein. Seltsamer Weise hat er auch nach dem psychischen Zustand dieser Dame gefragt.



MFG

C.




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RE: Anzeige - Diebstahl

Beitrag von JUSLINE » 07.02.2004, 21:06

Danke, aber haben Sie erfahrung mit so etwas? Wie gehe ich da vor?



MFG

c.


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RE: Anzeige - Diebstahl

Beitrag von JUSLINE » 08.02.2004, 12:36

> Danke für Ihre Antwort. Diese Woche war die Niederschrift. Insgesamt wurde ich und noch eine Studentin angezeigt. Der Beamte war sehr nett und hat gemeint entweder das Verfahren wird eingestellt oder es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Das jedoch wird zwischen 3 und 9 Monaten dauern.



Trotzdem würde ich alle Monate bei der Behörde anrufen, fragen:

1) Ist die Geschäftszahl des Aktes gleichgeblieben (dabei die alte Geschäftszahl - rechts oben auf dem Blatt bzw. auf dem Betreff der Ladungen)? Bzw. wie lautet die neue Geschäftszahl?



2) Wo befindet sich der Akt gerade? Bei der Polizei? Oder bereits bei Gericht? Wenn bei Gericht, dann bei welcher Stelle? (Adresse, Telefonnummer) - dann dort weiterfragen, wo der Akt gerade ist



3) Falls Sie nicht binnen einem Monat eine Einstellungnachricht bekommen, würde ich an Ihrer Stelle jedenfalls konsequent darauf dringen, Einsicht in in den Akt zu bekommen, Kopien anzufertigen, um zu erfahren, ob nicht jemand Beschuldigungen gegen Sie erhoben hat, von denen Sie nichts wissen. Um sich notfalls noch rechtzeitig vor einer Anklageerhebung bzw. Verhandlung mit eine/r VerteidigerIn in Strafsachen zu besprechen bzw. nötigenfalls vertreten zu lassen. An Ihrer Stelle würde ich die Sache keinesfalls bagatellisieren, da es auch schon Fehlurteile gegeben hat (zB jemand schiebt ihnen etwas in die Schuhe).



Es ist natürlich möglich, dass die von Ihnen betreute Dame ängstlich überreagiert hat mit ihrer Anzeige, und der Schmuck bald wieder auftaucht. Aber es wären auch andere Fallkonstellationen denkbar.



mfg, Akita



mfg, Akita


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RE: Anzeige - Diebstahl

Beitrag von JUSLINE » 10.02.2004, 01:08

Danke nochmal für Ihre nette Hilfe! Ich möchte nicht lästig sein, aber wenn sie mir noch eine Frage beantworten würden... Wie bekomme ich Akteneinsicht. Muss ich, damit ich das anfordern kann wieder zu dem Beamten, der meine Niederschrift gemacht hat?



LG

c.


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RE: Anzeige - Diebstahl

Beitrag von JUSLINE » 10.02.2004, 09:16

> Wie bekomme ich Akteneinsicht. Muss ich, damit ich das anfordern kann wieder zu dem Beamten, der meine Niederschrift gemacht hat?



Voraussichtlich nicht. Der Akt wird sich in der Regel in irgendeiner Geschäftsabteilung (also nicht beim Juristen, sondern sozusagen beim "Sekretariat") befinden. Es muss zuerst ein behördeninterner Ablauf gewahrt werden, damit Sie den Akt auch tatsächlich einsehen und Kopien davon bestellen können.



Sie haben als Beschuldigter grundsätzlich das Recht auf Akteneinsicht, aber nicht vor einem bestimmten Zeitpunkt.



Zunächst gilt es, diesen Zeitpunkt, möglichst telefonisch zu erfragen ("Wann kann ich Akteneinsicht bekommen, Kopien bestellen..?") Dazu ist es empfehlenswert, möglichst schon am Vormittag bei der Behörde anzurufen. Die Geschäftszahl des Aktes parat haben. Einen Zettel daneben liegen haben, - und möglichst notieren, mit wem Sie telefonisch zu sprechen kommen, und was diese Person gesagt hat, an wen/an welche Stelle Sie allenfalls weiterverwiesen wurden, welcher Termin Ihnen genannt wurde fürs allfällgie Wiederanfragen, wann genau Sie kommen können, um Akteneinsicht zu nehmen.



Falls sich der Akt gerade in einer Schreibabteilung befindet, ist natürlich (idR) Akteneinsicht nicht möglich.



Wenn es Ihnen nicht gelingt, sich telefonisch durchzufragen, können Sie auch hingehen (Personalausweis mitnehmen, vorher die Parteienverkehrszeiten erfragen).



Im einzelnen lässt sich das schriftlich nicht so genau schildern, - es kann da einiges an Komplikationen bis zur Akteneinsicht geben.



Meiner Erfahrung nach haben es oft auch "unvertretene Parteien" nicht allzu leicht, tatsächlich zu ihren gesetzlichen Rechten zu kommen, aus verschiedenen Gründen wohl.



Wer es sich leisten kann, nimmt sich in solchen Fällen eine/n VerteidigerIn in Strafsachen/Rechtsanwalt(auch Notariatskanzlei ist möglich), das muss allerdings einiges kosten, da die verschiedenen Bemühungen (Telefonate/Hingehen , Vorsprechen..) zeit- bzw. arbeitsaufwändig sein können..



Jedenfalls würde ich jetzt einmal anrufen, ob jetzt (und wann sonst) Akteneinsicht möglich ist), und falls da derzeit noch nicht der Fall sein sollte, dann so vorgehen wie in meiner vorigen Mail beschrieben, Punkte 1 und 2, Punkt 3 mit der Ergänzung, dass das zuerst telefonisch versucht werden sollte.



Wenn Sie gröbere Schwierigkeiten damit haben sollten, können Sie mich auch noch persönlich anmailen, oder hier nochmals anfragen.



mfg, Akita



MAulehla@gmx.at


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