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Alimentationszahlungen

Verfasst: 24.10.2001, 18:40
von JUSLINE
Was passiert, wenn man mit Alimentationszahlungen im Rückstand ist und im Ausland lebt - steht man dann auf der Fahndungsliste?

RE: Alimentationszahlungen

Verfasst: 24.10.2001, 19:24
von JUSLINE
Nein. Aber wenn das Aufenthaltsland des Gläubigers und das des Schuldners beide Vertragsparteien des Vertrages betreffend internationale Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, BGBl.Nr. 316/1969, sind gibts staatenübergreifende Rechtshilfe zur Forderungsdurchsetzung.