Hallo!
Schönes Forum hier. Ich hab auch gleich eine Frage.
Welche Rechte hat man wenn man es mit der Polizei zu tun bekommt? Ich erinnere mich da an den Polizisten, der meinen Bruder wegen unbezahlter Strafzettel sprechen wollte. Als ich ihn holen wollte (und dafür die Tür schloss) stand sein Fuß schon dazwischen. Meiner Bitte das zu unterlassen kam er nicht nach. Weil ich das für eine Frechheit hielt wurde es dann etwas lauter. Mir gings ums Prinzip.
In Gesprächen mit Bekannten gibts da härtere Geschichten. Verhöre ohne Anwalt bei denen einem ein Telefonbuch übergezogen wird, wenn man "frech" wird. Im genannten Fall gings um eine Drogengeschichte, wenn ich mich recht erinnere.
Zum Glück hatte ich nie direkt mit sowas zu tun, aber oft genug kommt man ja auch unschuldig in die Lage mit der Polizei zu tun zu haben.
Also, worauf muss man achten und wie setzt man sein Recht durch, wenn der andere wohl am längeren Hebel sitzt?
Welche Rechte hat man gegenüber einem Polizisten?
Rechte gegenüber der Polizei:
Gegenüber einem solchen Verhalten sind nur nachträgliche Maßnahmen möglich... Wichtig ist es sich eine Karte mit Dienstnummer und Dienststelle geben zu lassen. Der Polizist ist dazu gesetzlich verpflichtet (§31 Abs. 2 SPG), außer er verweist an den (anwesenden) Vorgesetzten, dann ist dieser dazu verpflichtet. Der zweite wichtige Punkt ist, seine Unfreiwilligkeit zum Ausdruck zu bringen, bzw. sich so weit zu widersetzen bis klar ist, dass ein "Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt" (AuBZ) durchgeführt wird. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS), an den sich Beschwerden gegen übertriebene AuBZs richten, ist in diesem Punkt sehr restriktiv. So ist es bedeutend, bei einer "Bitte" durch uniformierte Beamte so lange Nein zu sagen, bis sie keine Form der Bitte aussprechen sondern befehlen.
Nach dieser Amtshandlung ist eine Maßnahmenbeschwerde an den UVS möglich. In dieser kann nachträglich das Fehlverhalten der Behörde (nicht des handelnden Beamte, dieser ist erst behördenintern durch ein Disziplinarverfahren betroffen...) festgestellt werden.
Die Beschwerde ist binnen 6 Wochen einzubringen, sie muss gewisse Kriterien erfüllen. So muss die Behörde genannt sein, der Vorfall beschrieben sein, die Gebühren bezahlt,... Anwalt ist keiner notwendig.
Gesetzesstellen sind: §§31-50 SPG, §§88+89 SPG, die Richtlinienverordnung (RLV), Art 129a B-VG, §§67 a+c AVG,
ist unter http://www.ris2.bka.gv.at/ recht leicht zu finden...
LGB
Nach dieser Amtshandlung ist eine Maßnahmenbeschwerde an den UVS möglich. In dieser kann nachträglich das Fehlverhalten der Behörde (nicht des handelnden Beamte, dieser ist erst behördenintern durch ein Disziplinarverfahren betroffen...) festgestellt werden.
Die Beschwerde ist binnen 6 Wochen einzubringen, sie muss gewisse Kriterien erfüllen. So muss die Behörde genannt sein, der Vorfall beschrieben sein, die Gebühren bezahlt,... Anwalt ist keiner notwendig.
Gesetzesstellen sind: §§31-50 SPG, §§88+89 SPG, die Richtlinienverordnung (RLV), Art 129a B-VG, §§67 a+c AVG,
ist unter http://www.ris2.bka.gv.at/ recht leicht zu finden...
LGB
hätte dazu auch einige Fragen, wollte nicht extra ein neues Thema aufmachen, da es hier gut reinpasst.
Also ich hatte auch mit der Polizei zu tun (war damals 17 Jahre alt), Internetbetrug.
1 Frage) Die Polizei kam zu mir nach Hause und wollte mich mitnehmen aufs Revier. ohne Eltern. mein Vater ist dann schon mitgefahren. Keiner hat mich über meine Rechte aufgeklärt.
Was für Rechte hätte ich gehabt? Aussage verweigern? Anwalt? oder ist das nur im Film so?
2 Frage) Polizei hat diese Geschichte dann veröffentlicht, also es war dann ein paar Wochen später komplett abgedreht in der Zeitung. Da stand etwas von 24.000 Euro betrug (dürfen die Das? war ja noch gar keine Verhandlung?) bei der Verhandlung kam ein Betrug von nicht einmal 2.000 euro raus...!!!
3 Frage) Ich war damals 17 und wurde zu 4 Monate bedingt verurteilt.
Scheint die Sache jetzt irgendwo auf oder nicht? War ja noch nicht Volljährig? oder ist das egal? Wann wird das dann gelöscht die 4 Monate?
danke im vorraus
Also ich hatte auch mit der Polizei zu tun (war damals 17 Jahre alt), Internetbetrug.
1 Frage) Die Polizei kam zu mir nach Hause und wollte mich mitnehmen aufs Revier. ohne Eltern. mein Vater ist dann schon mitgefahren. Keiner hat mich über meine Rechte aufgeklärt.
Was für Rechte hätte ich gehabt? Aussage verweigern? Anwalt? oder ist das nur im Film so?
2 Frage) Polizei hat diese Geschichte dann veröffentlicht, also es war dann ein paar Wochen später komplett abgedreht in der Zeitung. Da stand etwas von 24.000 Euro betrug (dürfen die Das? war ja noch gar keine Verhandlung?) bei der Verhandlung kam ein Betrug von nicht einmal 2.000 euro raus...!!!
3 Frage) Ich war damals 17 und wurde zu 4 Monate bedingt verurteilt.
Scheint die Sache jetzt irgendwo auf oder nicht? War ja noch nicht Volljährig? oder ist das egal? Wann wird das dann gelöscht die 4 Monate?
danke im vorraus
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