Privatschulden

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Privatschulden

Beitrag von JUSLINE » 24.01.2004, 16:43

Hallo allerseits!



Bin auf eure Hilfe angewiesen - folgender Sachverhalt: 2 Bekannte schulden mir 1.700 Euro (Spielschulden). Nachdem dies kein "kleiner" Betrag ist, möchte ich so eine Art Schuldverschreibung verfassen. Muss diese notariell beglaubigt werden? Ist sie überhaupt gültig? (weil Spielschulden)? Und auf welches Gesetz + § bezieht sich dies? BGB?



Wäre auf informative Antworten sehr erfreut.



Danke im voraus und beste Grüße

Andreas




DorisMihokovic
Beiträge: 717
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Privatschulden

Beitrag von DorisMihokovic » 24.01.2004, 17:16

Sie koennen einen Schuldschein ausstellen und von den Schuldnern unterschreiben lassen. Ein Muster finden Sie unter http://zivilrecht2.uibk.ac.at/online_le ... lehen.html



Es ist jedoch zweifelhaft, ob die Schuldner zur Unterschriftsleistung bereit sind, denn "Spielschulden sind Ehrenschulden" und nicht einklagbar. Sie sind daher auf den guten Willen Ihrer Schuldner angewiesen.



In diesem Zusammenhang moechte ich auf § 168 Strafgesetzbuch hinweisen:



§ 168.



Wer ein Spiel, bei dem Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen oder das ausdrücklich verboten ist, veranstaltet oder eine zur Abhaltung eines solchen Spieles veranstaltete Zusammenkunft fördert, um aus dieser Veranstaltung oder Zusammenkunft sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zuzuwenden, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, daß bloß zu gemeinnützigen Zwecken oder bloß zum Zeitvertreib und um geringe Beträge gespielt wird.

Wer sich gewerbsmäßig an einem solchen Spiel beteiligt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Privatschulden

Beitrag von JUSLINE » 24.01.2004, 17:34

Danke für die rasche und hilfreiche Antwort!



Schönes WE und beste Grüße

Andreas


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 178 Gäste