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Strafregister

Verfasst: 24.07.2007, 13:31
von najeli
Wie lange bleibt ein Eintrag im Strafregister aufrecht, wenn jemand zu 6 Monaten, davon 3 Monate unbedingt und 3 Monate bedingt, verurteilt wurde??

kommt

Verfasst: 24.07.2007, 20:33
von sonne5
auf die Schwere der Tat an.

Wie lange liegt das Urteil zurück usw.

Du kannst dich beim BMJ über deinen konkreten Fall erkundigen.
Kriegst sogar per E-mail Auskunft darüber, wie lange der Eintrag stehen bleibt.

Auskunft, Tilgung

Verfasst: 11.11.2007, 16:58
von NN
die Strafregisterbescheinigung kann, nur für die eigene Person, bei der Bundespolizeidirektion beantragt werden.

Auskünfte werden nur gegenüber Behörden und ausgewählten Bundeseinrichtungen (z.B BH) erteilt.

Strafen von 3 bis max 6 Monaten unterliegen weiters der beschränkten Auskunft nach §6 TilgG, die praktisch nur gegenüber Strafverfolgungsbehörden erteilt wird. Bei bedingter Nachsicht läuft diese Frist erst mit Rechtskraft der Nachsicht, nicht mit Rechtskraft des Urteils!

Nach 5 Jahren erfolgt die endgültige Tilgung. Der Verurteilte gilt fortan als unbescholten und nicht vorbestraft.

StRegG, TigG

MfG NN

Jetzt hab ich doch glatt

Verfasst: 11.11.2007, 17:11
von NN
vergessen den Beginn der beschränkten Auskunft anzuführen:

3 Jahre nach dem Urteil / der Nachsicht = dem Beginn der Tilgungsfrist.