Seite 1 von 1

Vereinsrecht

Verfasst: 22.01.2004, 08:38
von JUSLINE
Herr A ist Finanzreferent eines Hauptvereines (=kleiner Verein) und gleichzeitig Obmann eines der zahlreichen Teilvereine des Hauptvereins. In diesem Teilverein ist Herr B der Finanzreferent, der nun - weil er als erfahrener Rechnungswesenfachmann angesehen wird - zum Rechnungsprüfer des Hauptvereins gewählt wurde. Abgesehen von der Tatsache, dass A und B seit Jahrzenten sehr befreundet sind, stellt sich die Frage, ob Herr B im Sinne des Vereinsgesetzes als "...ungefanger" Rechnungsprüfer angesehen werden kann.

Danke für eine juristische Beurteilung.