Herr A ist Finanzreferent eines Hauptvereines (=kleiner Verein) und gleichzeitig Obmann eines der zahlreichen Teilvereine des Hauptvereins. In diesem Teilverein ist Herr B der Finanzreferent, der nun - weil er als erfahrener Rechnungswesenfachmann angesehen wird - zum Rechnungsprüfer des Hauptvereins gewählt wurde. Abgesehen von der Tatsache, dass A und B seit Jahrzenten sehr befreundet sind, stellt sich die Frage, ob Herr B im Sinne des Vereinsgesetzes als "...ungefanger" Rechnungsprüfer angesehen werden kann.
Danke für eine juristische Beurteilung.
Vereinsrecht
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