kurz und bündig: wie sinnvoll ist es bei diebstahl von wertgegenständen in einem freibad (handys, uhr, schmuck..) anzeige gegen unbekannt zu erstatten?
danke!
Verfasst: 17.07.2007, 23:06
von philosiustitiae
ps: ist es richtig, dass solch eine anzeige nur unmittelbar nach dem bemerken möglich ist?