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Gerichtlicher Vergleich

Verfasst: 17.01.2004, 23:20
von JUSLINE
Mein Vater wurde im Sep. 99 und im Jänner 2001 am Knie operiert. Wegen beider Operationen wurde der Arzt bez. "Kunstfehler" verklagt.Nach dem Gutachten (1 OP in Ordnung, 2 OP Kunstfehler)wurde mit der Versicherung ein Vergleich geschlossen. Wobei jedoch nur die 2 Operation abgegolten wurde, da die 1 Operation "lege artis" erfolgte.

Frage: Kann mein Vater den Arzt bez. der 1 Operation wegen "Nichterfolgter Aufklärung" nochmals klagen?

Kann er wegen "Nichterfolgter Aufklärung der Narkose" das Privatspital klagen?

Danke für etwaige Auskünfte!