Erbrecht
Verfasst: 25.06.2007, 14:00
Hallo, ich stell mal meinen Bericht hier rein, vl. hat irgendwer eine Ahnung von der Materie.
Der Sachverhalt: Meine Großmutter ist dieses Jahr verstorben, Erbe: ca. 10.000 Euro, angelegt auf sog. "Profit-Card" (kontoähnliche Organisierung mit Sparbuchzinsen, aber kein Sparbuch). Soweit alles klar, Erbe bekommt Monate später aber RsB-Brief, Rechnung über 20.000 Euro, da die Großmutter im Altenheim nicht den vollen Betrag zahlen konnte (zu kleine Pension und 20% der Pension müssen dem Pensionisten verbleiben). Also hat sich über die Jahre ein Betrag von 20.000 Euro gesammelt, den meine Großmutter nicht ans Altenheim zahlen hat können und die jetzt der Erbe bezahlen müsste.
Kontaktierung des Anwalts: Die ganzen 20.000 sind nicht zu bezahlen, nur das gesamte Erbe ist weg (die 10.000 Euro), aber wenn das Geld auf einem normalen Sparbuch angelegt worden wäre, wäre dieses Geld nicht in das Vermögensverhältnis der Verstorbenen aufgenommen worden (bis zu einem Betrag von 15.000 Euro ist dies möglich (pro Sparbuch)) und das Erbe wäre dem Erben geblieben.
Meine Frage: hat hier irgendwer Ahnung genug vom Erbrecht, ob man diese Nachzahlung anfechten kann, bzw. ob diese Nachzahlung irgendwie gerechtfertigt ist, da man nie darüber informiert wurde, dass man den fehlenden Betrag der "Altenheimgebühr", der mangels höherer Pension der Großmutter entstand, nachzahlen müsse.
Vielen Danke für etwaige Bemühungen,
lg
Der Sachverhalt: Meine Großmutter ist dieses Jahr verstorben, Erbe: ca. 10.000 Euro, angelegt auf sog. "Profit-Card" (kontoähnliche Organisierung mit Sparbuchzinsen, aber kein Sparbuch). Soweit alles klar, Erbe bekommt Monate später aber RsB-Brief, Rechnung über 20.000 Euro, da die Großmutter im Altenheim nicht den vollen Betrag zahlen konnte (zu kleine Pension und 20% der Pension müssen dem Pensionisten verbleiben). Also hat sich über die Jahre ein Betrag von 20.000 Euro gesammelt, den meine Großmutter nicht ans Altenheim zahlen hat können und die jetzt der Erbe bezahlen müsste.
Kontaktierung des Anwalts: Die ganzen 20.000 sind nicht zu bezahlen, nur das gesamte Erbe ist weg (die 10.000 Euro), aber wenn das Geld auf einem normalen Sparbuch angelegt worden wäre, wäre dieses Geld nicht in das Vermögensverhältnis der Verstorbenen aufgenommen worden (bis zu einem Betrag von 15.000 Euro ist dies möglich (pro Sparbuch)) und das Erbe wäre dem Erben geblieben.
Meine Frage: hat hier irgendwer Ahnung genug vom Erbrecht, ob man diese Nachzahlung anfechten kann, bzw. ob diese Nachzahlung irgendwie gerechtfertigt ist, da man nie darüber informiert wurde, dass man den fehlenden Betrag der "Altenheimgebühr", der mangels höherer Pension der Großmutter entstand, nachzahlen müsse.
Vielen Danke für etwaige Bemühungen,
lg