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Wer haftet?

Verfasst: 15.06.2007, 20:30
von heimische
Eine Alm wird von einer Agrargemeinschaft bewirtschaftet. Kühe und Kälber weiden auf der Alm. Der Almweg ist für Nichtberechtigte durch einen Schranken abgeschlossen. Neben dem Schranken steht auch eine Fahrverbotstafel mit dem Hinweis "Anrainer frei". Nun wurde der Schranken für einige Tage geöffnet, damit Arbeiter freie Fahrt haben und div. Reparaturarbeiten im Auftrag der Agrargem. im Almgebiet machen können.

Nun ist ein Wanderer trotzdem durch diesen Schranken ins weitere Almgebiet gefahren und hat sein Fahrzeug neben dem Weg abgestellt.
Sein Fahrzeug wurde schön von den Hörnern und Glocken der Weidetiere zerkratzt. Nun stellt sich der Frage der Haftung, muß er für den Schaden selber aufkommen (ist ja ein Fahrverbot da) oder die Agrargemeinschaft?

Nachtrag: Es ist nirgendwo eine Hinweistafel aufgestellt mit dem Wortlaut "Achtung Weidetiere - es wird keine Haftung für Schäden übernommen"!

Herzlichen Dank im Voraus für die Antworten!