Folgende Frage:
Wenn der Verstorbene 2 Kinder hinterlässt (1 Pensionist - 1 Arbeitsloser) - ist folgende Annahme zu den Begräbniskosten richtig ?
Nachdem kein Vermögen hinterlassen wird, müssen beide sämtliche Begräbniskosten teilen.
Sollte sich eins der beiden Kinder nun weigern, die Hälfte zu übernehmen, kann der Bezahler (in diesem Fall eines der Enkelkinder - das vorübergehend die Kosten übernimmt) diese Kosten einklagen ?
Bitte um dringende Info.
Danke Inge
Begräbniskosten
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