Kostenvoranschlag kostenpflichtig, auch ohne vorh. Warnung?
Verfasst: 08.06.2007, 11:46
Folgender Sachverhalt:
meine Schwiegermama ging zu einem Elektrounternehmen und bat die Leute dort, einen Kostenvoranschlag zu erstellen für die Umrüstung ihrer SAT-Anlage zu Hause. Sie hat dort nur ihre Adresse und Telefonnummer hinterlassen und nichts unterschrieben. Weiters hat ihr niemand gesagt, dass der Kostenvoranschlag kostenpflichtig sei.
Nun, eine Woche nachdem der Techniker bei ihr war flattert der Kostenvoranschlag ins Haus und da drin steht u.a. geschrieben, dass "bei Nichtdurchführung der Reparatur/des Auftrags € 43,00 in Rechnung gestellt werden".
Gleich vorweg: mir geht's nicht um's Geld sondern einfach um die Frage, ob das rechtens ist. Darf der Unternehmer auch ohne vorherigen Hinweis oder ohne einer Bestätigung von mir (Unterschrift!) nachträglich Geld für den Kostenvoranschlag verlangen?
Ich hab' natürlich bei der Firma angerufen und um Klärung gebeten. Dort war jedoch ein ganz ein Schlauer am Rohr der mich eigentlich nur beleidigt hat. Ein weiterer Anruf beim Konsumentenschutz ergab, dass es einen Unterschied macht, wenn jemand "ins Haus" kommt, denn dann müsste man seinen Aufwand jedenfalls bezahlen, auch wenn man vorher nicht darauf hingewiesen wurde, dass das kostenpflichtig ist. Ehrlich gesagt kann ich mir das nicht wirklich vorstellen, daher hier mein Post.
Vielen Dank schon im voraus für die Antworten.
meine Schwiegermama ging zu einem Elektrounternehmen und bat die Leute dort, einen Kostenvoranschlag zu erstellen für die Umrüstung ihrer SAT-Anlage zu Hause. Sie hat dort nur ihre Adresse und Telefonnummer hinterlassen und nichts unterschrieben. Weiters hat ihr niemand gesagt, dass der Kostenvoranschlag kostenpflichtig sei.
Nun, eine Woche nachdem der Techniker bei ihr war flattert der Kostenvoranschlag ins Haus und da drin steht u.a. geschrieben, dass "bei Nichtdurchführung der Reparatur/des Auftrags € 43,00 in Rechnung gestellt werden".
Gleich vorweg: mir geht's nicht um's Geld sondern einfach um die Frage, ob das rechtens ist. Darf der Unternehmer auch ohne vorherigen Hinweis oder ohne einer Bestätigung von mir (Unterschrift!) nachträglich Geld für den Kostenvoranschlag verlangen?
Ich hab' natürlich bei der Firma angerufen und um Klärung gebeten. Dort war jedoch ein ganz ein Schlauer am Rohr der mich eigentlich nur beleidigt hat. Ein weiterer Anruf beim Konsumentenschutz ergab, dass es einen Unterschied macht, wenn jemand "ins Haus" kommt, denn dann müsste man seinen Aufwand jedenfalls bezahlen, auch wenn man vorher nicht darauf hingewiesen wurde, dass das kostenpflichtig ist. Ehrlich gesagt kann ich mir das nicht wirklich vorstellen, daher hier mein Post.
Vielen Dank schon im voraus für die Antworten.