Bitte wer kann mir da weiterhelfen.
Ich bin Alleinerbin nach meinen Eltern. Diese setzten im Testament fest, daß mein ältester Sohn die Eigentumswohnung erhält.
Ich möchte an dieser Wohnung auf den Pflichtteil verzichten zugunsten meines Sohnes. Im Gegenzug verzichtet er auf den Pflichtteil nach meinem Tod an dem Zweifamilienhaus. Geht das soweit klar ????
Das Zweifamilienhaus werde ich erben. Nun kommt das Problem. Ich habe noch drei Kinder (alle erwachsen) Eine Tochter hat sich vor Jahren von mir und meinen Eltern abgewandt und will nichts mit uns zu tun haben, da wir für ihren Ehemann nicht gut genug sind. Sie macht nur was dieser will.
Dieser Tochter möchte ich nicht einmal ihren Pflichtteil geben.
Kann ich umgehen, daß sie etwas erhält ? und wie ?
Z.B. ich übergebe zu meinen Lebzeiten alles den beiden anderen Kindern, oder ich verzichte nach dem Tod meiner Eltern gleich zugunsten dieser beiden auf all meine Erbansprüche.
Dann habe ich nach meinem Tod ja nichts mehr zu vererben und nach den Großeltern hat sie ja keinen Erbanspruch.
Oder ist es möglich, daß nach meinem Ableben die beiden ihrer Schwester etwas zahlen müssen ?
Bitte um Hilfe ich kenne mich nicht mehr aus. Vielen lieben Dank im Voraus.
Erbrecht
@ hoffnung
Hallo - es tut mir leid, daß dir niemand antwortet, abe ich kenne mich da auch nicht so gut aus. Ich weiß nur, daß der Pflichtteilsanspruch nur sehr schwer, wenn überhaupt gestrichen werden kann. (außer bei Imstichlassen der Eltern in Not, Gefängnisstrafen- Schwerverbrechen, andauernder unsittlicher Lebenswandel, Gewalt gegen die Eltern, was hoffentlich nicht zutrifft) sonst -
Einzige sichere Ausnahme ist, wenn das Haus zu deinen Lebzeiten einem nicht pflichtteislberichtigten überschrieben wird, das kann sein Schwiegersohn/Tochter und du mindestens zwei Jahre nach dieser Schenkung noch lebst. Dann haben die pflichtteilsberechtigten keine Ansprüche mehr.
Ist aber sehr gefährlich !!!!!
Ich rate dir dir bei einem Notar Auskünfte einzuholen.
lg.sonne
Einzige sichere Ausnahme ist, wenn das Haus zu deinen Lebzeiten einem nicht pflichtteislberichtigten überschrieben wird, das kann sein Schwiegersohn/Tochter und du mindestens zwei Jahre nach dieser Schenkung noch lebst. Dann haben die pflichtteilsberechtigten keine Ansprüche mehr.
Ist aber sehr gefährlich !!!!!
Ich rate dir dir bei einem Notar Auskünfte einzuholen.
lg.sonne
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