Rechnung erhalten nach 3 Jahren

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Mark3
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Rechnung erhalten nach 3 Jahren

Beitrag von Mark3 » 10.05.2007, 13:53

Ich wollte wissen, ob dieses Vorgehen rechtens ist und was ich nun tun soll:

vor 4 Jahren wurde ein Wohngebäude mit Eigentumswohnungen gebaut, für die Elektroinstallationen waren Sonderleistungen beauftragt worden, diese wurden installiert und vor ungefähr 3,5 Jahren sind wir in die Eigentumswohnung eingezogen.

Jetzt kommt per Post eine Rechnung von der Elektroinstallationsfirma ins Haus geflattert, dass für die Errichtung von Sonderleistungen nun der Betrag EUR xxx zu entrichten sei!

Laut Steuerberater ist eine Rechnungslegung von Seiten der Firma innerhalb von 3 Jahren zu machen, ansonsten schaut die Firma durch die Finger. Richtig?

Ist es auch wahr, dass eigentlich nach Fertigstellung der Arbeiten innerhalb eines Monats eine Rechnungslegung erfolgen müsste -> Finanzamt Firma!?!?!?

Was soll ich jetzt tun? Nicht bezahlen, worauf berufen?
Bitte um Hilfe!
Danke!



MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von MEMIL » 10.05.2007, 21:13

Trennen wir beide Aspekte des Problems. Wann, was, warum eine Rechnung ausgestellt werden muss ist eine Frage womit Sie sich nicht beschäftigen sollten. Dieses Bier gehört dem Finanzamt und dem Steuerberater der Firma. Was die Forderung in sich betrifft, betrachte ich sie als verjährt nach § 1489 ABGB (kurze Verjährungszeit von drei Jahren). Sie müssen aber nicht viel argumentieren, weil falls es zu einer Klage (sehr unwahrscheinlich) kommt, Sie dann die Munition parat haben müssten. Vielleicht brauchen Sie einen Rechtsanwalt oder eine Beratung, weil wir hier höchst spekulieren. Was genau für Argument vorgebracht wird, dass ist (noch) unklar. Aber es genügt momentan, die Rechnung zurückzusenden, mit der Anmerkung: „Leider, nach § 1489 ABGB verjährt“.
mfg,
memil

Mark3
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Registriert: 10.05.2007, 13:44

Beitrag von Mark3 » 11.05.2007, 09:49

vielen Dank für die Antwort!
Habe jetzt mal nachgeschaut, was diesen § im ABGB betrifft, dort steht aber dass der mit Schadenersatzansprüchen zu tun hat.
Trifft dieser hier auch auf die Rechnungslegung zu??? (dabei gab es ja keinen Schaden, keinen Schädiger oder Geschädigten)

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