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Verjährung einer Rechnung

Verfasst: 08.05.2007, 21:54
von bv6
Hallo!

Wann verjährt eine Rechnung?

Konkret eine Rechung vom Juni 2004 für ausgeführte Arbeiten eines Handwerksbetriebs. Aufgrund von Mängeln wurde nur ein Teilbetrag überwiesen, der Rest ist bis dato offen. Es wurde zweimal gemahnt, die Mängel jedoch nicht beseitigt.

Gilt hier die 3-Jahres-Frist? Ab wann beginnt die Frist zu laufen? Rechnungsdatum? Oder haben die Mahnungen Einfluß auf die Frist?

Hoffe es kann jemand die Frage klären.

Vielen Dank im Voraus!

Robert

Verfasst: 14.05.2007, 12:21
von Gene
Die 3 jährige Verjährungsfrist einer Rechnungslegung beginnt mit dem Tag der Übernahme der fertiggestellten Leistung.