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Erfüllungsgehilfe

Verfasst: 28.12.2003, 17:22
von JUSLINE
Hi! Kann mir von euch vielleicht jemand bei folgender Frage helfen? Ich finde zum Erfüllungsgehilfen§ 1313a leider nicht,ob sich dieser nur auf natürliche Personen bezieht,oder ob das auch andere Firmen sein können? Danke, Filip



Die Ludwig-GmbH erhält vom Bundesministerium für Landesverteidigung nach einer Aus-schreibung im Jänner 1994 den Zuschlag für die Lieferung von 20.000 Stück Feldessbesteck, die bis 15.Oktober zu liefern sind. Die Ludwig-GmbH beauftragt das italienische Unternehmen "Mangia Bene" mit der Produktion der Bestecke. Da es dort aber während des Sommers zu ei-nem längeren Streik kommt, werden die Bestecke nicht rechtzeitig geliefert. Nachdem trotz Nachfristsetzung nicht rechtzeitig geliefert wird, tritt das Bundesministerium vom Vertrag zu-rück und erwirbt bei einem anderen Anbieter - allerdings zu einem um 10% höheren Preis - die Bestecke.

Prüfen Sie:



b) Ist "Mangia Bene" Erfüllungsgehilfe der Ludwig-GmbH? Kommt dieser Frage für die Lösung des Falls Bedeutung zu?





c) Ändert sich an der Beurteilung des Falles etwas, wenn sich herausstellen sollte, dass es bei "Mangia Bene" deswegen zu einem Streik gekommen ist, weil die Unternehmenslei-tung die Löhne der Arbeiter nur mit großer Verspätung ausbezahlt hat?