Wie werde ich Liebhaber lt. Liebhabereiverordnung

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cavallo
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Wie werde ich Liebhaber lt. Liebhabereiverordnung

Beitrag von cavallo » 26.04.2007, 15:26

Hallo,

ich habe privat einen kleinen Stall für 4 Pferde, 2 Pferde könnte ich gegen Gebühr einstellen, dh. 2 Plätze sind zu vermieten. Ich habe keine Gewinnabsicht, also falle ich unter die Liebhabereiverordnung - theoretisch.

Ich habe keine Buchhaltung und keine Belege, nix. Was muss ich tun, damit ein ev. aufkreuzender Steuerprüfer mich als "Liebhaber lt. Liebhabereiverordnung" sieht?

Meine Einnahmen sind ja leicht nachzuvollziehen. Reicht es, wenn ich meine Ausgaben/Aufwände und damit meinen Verlust "glaubhaft" machen kann? Wie kann ich meine Absicht, keine Gewinne zu erzielen, dokumentieren?

Viele Grüsse

arno



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