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Gefälschte Jahreskarte und Angriff auf einen Beamten

Verfasst: 17.04.2007, 18:54
von Shana
Mein Freund hat gerade eine Ladung zur Hauptverhandlung erhalten. Darin vorgeworfen werden ihm Urkundenfälschung, tätlicher Angriff auf einen Beamten u. versuchte Erschleichung einer Leistung (die betroffen StGB-§ sind: 146,149 iVm 15,223 abs 2, 270 Abs 1). Sachverhalt: mein Freund hat schlauerweise bei einer Kontrolle i.d. Wiener Linien eine gefälschte Jahreskarte (Farbkopie) vorgewiesen.Der Kontrolleur wollte ihn festhalten. Er ging einfach weiter. Der Kontrolleur riß an seinem Ärmel um ihn festzuhalten, worauf mein Freund zu Boden stürzte. Die Polizei kam. Mein Freund ging ohne Widerstand zu leisten mit u. seine Daten wurden aufgenommen. Das wars. Ich rechnete mit einer normalen Verwaltungsstrafe in Geldwert, aber nun kommt eine Ladung vom Staatsanwalt wg. so einer Lappalie.Der Kontrolleur behauptet darin, er sei tätlich angegriffen worden- mein Freund hätte ihn "gerempelt". Dazu muß man sagen, er ist bis dato völlig unbescholten u. ein "Buchhaltertyp",der noch nie in irgendwelche Arten von Tätlichkeiten verwickelt war. Ein aggressives Vorgehen seinerseits erscheint mir eher lächerlich. Er ist Jahrgang 1974,also kein Jugendrecht anwendbar.
Ich mache mir große Sorgen,was da auf uns zukommen kann. V.a. bezüglich einer Vorstrafe,die beruflich eine Katastrophe wäre (wir sind beide im Bankwesen tätig,wo ein einwandfreier Leumund unumgänglich ist). Welche Strafen in welcher Höhe können verhängt werden? Können wir eine Vorstrafe irgendwie verhindern? Das diese Aktion nicht die hellste war,ist ein Kapitel für sich - aber ich hoffe trotzdem auf zahlreiche Ratschläge von euch. Falls jemand Tipps hat,bitte ich euch dringend um Hilfe!! Danke im Vorhinein. Lg, Shana

Verfasst: 18.04.2007, 17:05
von Grupo1
Tja, das Problem ist die gefälschte Urkunde, die für die Betrugshandlung verwendet wurde, das schraubt die Strafdrohung nach oben.

Man kann hier wirklich nur empfehlen, sich rasch um einen Strafverteidiger zu kümmern. Ich kenne einen vergleichbaren Fall, bei dem das Strafverfahren (allerdings ohne tätlichen Angriff, Geständnis, vollkommene Schadensgutmachung, allerdings höherer Schaden) gerade noch mit 6 Monaten bedingt (Gericht war aber nicht in Wien!!!) ausgegangen ist und das war fast schon eine Sensation.

Ab 3 Monaten stehts in der Strafregisterauskunft, egal ob bedingt oder unbedingt!

Fürchte, dass das wohl kaum darunter bleiben wird.

mfG

Michael Gruner


www.vertragsbegleiter.at

Verfasst: 22.04.2007, 09:55
von chr11s2
der "rempler", den der wr. linien-bedienstete (kein beamter) verspürt haben will, kommt daher, dass er deinen kollegen festgehalten und am ärmel gezerrt hat, was er eigentlich nicht darf. korrekterweise hätte er dich aufforden müssen, stehen zu bleiben, und, wenn du dich weigerst deine identität zu bestätigen oder einfach weggehst, dir folgen und die polizei verständigen müssen.

der "rempler" ist ihm jetzt wohl auf anraten der rechtsabteilung der wr. linien eingefallen, weil er, wenn du rabiat wirst, dich eben schon festhalten darf, oder, wenn das nicht, zumindest das tun, was er getan hat (eben: festhalten, am ärmel zerren, zu boden werfen).

vermutlich soll verhindert werden, dass dein kollege über diesen kleinen aber feinen umstand (wr. linien personal darf nicht von sich aus handgreiflich werden) irgendetwas erreicht.

Verfasst: 26.04.2007, 19:18
von hobo
Die Urkundenfälschung wird ihm bleiben, keine Frage.
Das schwarz Fahren sowieso :wink:
Der Angriff, so bin ich mir sicher, nicht.

Verfasst: 15.05.2007, 12:57
von Horst xxx
Hallo,

der Rempler wurde nicht von der Firma empfohlen sondern war eine Tatsache.
Festgehalten wurde der Fahrgast aufgrund einer strafbaren Handlung (Fälschung) 2 gefälschte Jahreskarten-2 Zonen (Wert: 1450 Euro)
Urteil: Urkundenfälschung und Erschleichung einer Dienstleistung
--> 6Wochen bedingt.
Im übrigen....nicht immer ist der Kontrollor der böse, es gibt auch "böse" Fahrgäste.
Das die Fälschung nicht gerade eine Meisterleistung war, spricht für sich, oder????

lg

Verfasst: 03.07.2007, 14:44
von miko
Schade, dass Recht in der Praxis nicht für alle gleich angewendet wird.

Wenn man diesen ach so bösen Fahrgast beispielsweise mit so manchem Immobilienverwaltern vergleicht, wo es um viel höhere Beträge geht (falsche Betriebskostenabrechnungen, zu hoch angesetzte Mieten, Tricks bei den Hauptmietzinsrechnungen, ...).
In diesen Fällen spricht bei den Wiener Behörden allerdings niemand von Betrug. Da ist man bei bestimmten Immobilienverwaltern ganz vorsichtig.