vererben/schenken von Grundstücken

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

vererben/schenken von Grundstücken

Beitrag von JUSLINE » 16.12.2003, 17:15

Der 80- jährige A, schon ein wenig gebrechlich, aber geistig vollkommen zurechnungsfähig, ist Alleineigentümer des Grundstückes "Ruhelage". A hat 2 nahezu gleichaltrige geschwister, eine Schwiegertochter, 2 Enkelkinder und 2 Urenkelkinder. Der leibliche Sohn des A ist verstorben.

Der A, auf seine Geschwister und Verwandschaft nicht gut zu sprechen, möchte sein grundstück mit Haus der 40 jährigen B zukommen lassen, da sie den A mit lebensmitteln versorgt und ihn im Krankheitsfall zu hause täglich besucht, bzw Besorgungen und amtliches erledigt.

Die B ist damit einverstanden. Der A möchte ihr das Grundstück zukommen lassen. Vertraglich geregelt werden: Wohnrecht, Versorgung mit lebensmitteln, amtliche fahrten.

Der A hat keine Geldforderung und möchte mit dem geringsten steueraufwand für A selber und für die B das Grundstück tradieren.

Frage 1: Soll man einen schenkungsvertrag zu lebzeit machen oder einen schenkungsvertrag gültig ab todeseintritt? und inwiefern haben Verwandte Erbfolger Mindestanspruch auf zb das Grundstück??? Denn A ist nicht weiter vermögend, er hat lediglich Mindestpension, keine Sachwerte.



Frage 2: Der A schenkt der B das Grundstück. Können mögliche anspruchstellende wie zb die enkelkinder, die B auf mindestanteil, Pflichtanteil klagen? Muß die B anderen Personen , außer dem A Pflichten oder Geld zukommen lassen?

(Denn sonst könnte ja jeder mensch 1 sekunde vor ableben sein testament ändern und die Pflichteilserben "schauen durch die finger" , weil kein vermögen mehr da ist. Sprich: der 8ß jährige A übergibt per schenkung an die B. Und wo es für die enkelkinder nichts zu holen gibt, weil A nicht vermögend ist, bleibt ihnen somit nichts).



Ich danke herzlichst, mit freundlichen grüßen!



Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: vererben/schenken von Grundstücken

Beitrag von JUSLINE » 17.12.2003, 10:10

Ergänzung: frage 3: wie eruiert man die kosten einer schenkung im vorhinein? kann man anhand tabellen einheitswert, grunderwerbsteuer etc berechnen? wo erfahre ich diese werte? und wie sieht es mit dem Wohnrecht auf lebenszeit und weiteren dienstleistungen der B an A aus? senkt dies die steuern?

immerhin bekommt die B ein grundstück geschenkt, kann aber den vollen Umfang erst durch Ableben des A genießen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 213 Gäste