Versandhandel

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JUSLINE
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Versandhandel

Beitrag von JUSLINE » 04.12.2003, 14:26

Ich habe per Coupon bei einer Tiroler Firma ein Kennenlernpaket bestellt.

Am 3. November habe ich den Betrag über Euro 4,95 bezahlt und am 14. November einen Brief per Einschreiben verschickt dass ich keine weiteren Sendungen wünsche.

Heute habe ich aber ein weiteres Paket mit Absendedatum 1.12. erhalten.

Laut deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ich das Paket innerhalb von 14 Tagen zurückschicken - allerdings auf meine Kosten da ich sonst Euro 8,50 in Rechnung gestellt bekomme.



Muss ich die Rücksendung selbst bezahlen?




DorisMihokovic
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RE: Versandhandel

Beitrag von DorisMihokovic » 04.12.2003, 15:22

M. E. muessen Sie ueberhaupt nichts zurueckschicken. Teilen Sie dem Lieferanten mit (z. B. per Fax oder E-Mail), dass Sie die unverlangt gelieferte Ware fuer eine bestimmte (von Ihnen festzulegende) Dauer aufbewahren, und dass diese in diesem Zeitraum bei Ihnen abholbereit ist. Weitere Auskuenfte erteilt Ihnen die Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer.

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