Wenn ich mit meinem zweijährigen Kind unterwegs bin, kommts manchmal vor, dass er (z.B. beim Einkaufen oder im Restaurant) was runterfallen läßt und dadurch Schaden entsteht. Bis jetzt wars immer so, dass der Verkäufer oder der Kellner mir für diese Dinge nie was verrechnet haben, ich dachte auch ehrlich gesagt, dass zahlt vermutlich deren Versicherung und wird schon so passen.
Jetzt erfahr ich, dass eine Mutter beim Libro den Schaden, den ihr Kind dort angerichtet hat, sehrwohl zahlen musste.
Wie ist hier die Rechtslage? Liegt das im Ermessen des Unternehmens, ob Schaden, der absichtlich oder unabsichtlich von Kindern angerichtet wird bezahlt wird, oder liegts an der Laune des Verkäufers??
liebe Grüsse
beli
Wer zahlt, wenn das Kind was anstellt?
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Wer zahlt, wenn das Kind was anstellt?
M. E. ist es ein Entgegenkommen der geschaedigten Firma, im Schadensfall auf ihre Forderung zu verzichten. Die Eltern haben prinzipiell die Aufsichtspflicht und sind daher fuer die Handlungen ihrer Kinder verantwortlich. Sofern Sie im Rahmen Ihrer Haus(halts)versicherung auch eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, so kommt i.d.R. diese fuer den Schaden auf.
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