Im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens, das gegen mich läuft, hat eine Zeugin bei der Polizei (Polizeikommissariat) u. a. folgendes zu Protokoll gegeben: "Bei Frau ... handelt es sich um eine Dame, die nachweislich psychisch krank ist, jedoch offensichtlich die verordneten Meikamente nicht regelmäßig einnimmt, wodurch es zu Stimmungsschwankungen kommt." Diese Aussage entspricht nachweislich nicht den Tatsachen. Ich kann ein psychiatrisches Gutachten vorliegen, das meine einwandfreie psychische Gesundheit bestätigt.
Habe ich Chancen, diese Person auf falsche Zeugenaussage vor der Polizei, auf Ehrenbeleidigung oder üble Nachrede zu verklagen?
Danke!
Liebe Grüße
Theres
Falsche Zeugenaussage
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