Rückerstattung

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JUSLINE
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Rückerstattung

Beitrag von JUSLINE » 15.11.2003, 10:18

ich habe var zweieinhalb jahren in österr.eine russin kennengelernt die sich illegal aufhielt.ich ermöglichte ihr irgendwie nach hause zu kommen.In der folge besuchte ich sie und wir beschlossen zu heiraten.sie wollte sich eine wohnug kaufen hatte aber zu wenig geld daher unterstützte ich sie mit geld zum kauf einer wohnug und zum leben.wir wollten heiraten aber bei den papieren stimmte nichts.sie hat die wohnug gekauft auf ihren namen.im dez.2002 heiraten wir.sie bekam die niederlassungsbewilligung.als sie ca 3 wochen hier war sagte sie mir das sie nicht leben will mit mir und das sie mit einer freundin gehe und wieder ihren alten job macht und ich nichts dagegen machen kann und auf die frage was mit dem geld ist sagte sie das habe ich ihr geschenkt und ich bekäme keinen euro.meine frage.gibt es eine möglichkeit das geld zurückzubekommen und kann sie bei scheidung die niederlassungsbewilligung verliern.




DorisMihokovic
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RE: Rückerstattung

Beitrag von DorisMihokovic » 15.11.2003, 16:10

Sie sollten DRINGENDST einen Rechtsanwalt konsultieren. Moeglicherweise kann Ihre Eheschliessung fuer nichtig erklaert werden. U. U. koennen Sie Betrugsanzeige gegen Ihre "Frau" erstatten. Was das Aufenthaltsrecht betrifft empfiehlt sich das Studium des Fremdengesetzes aus dem Jahr 1997



http://www.bmi.gv.at/downloadarea/kunst ... tz1997.pdf

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