Gewährleistung

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JUSLINE
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Gewährleistung

Beitrag von JUSLINE » 14.11.2003, 14:56

Hallo,

meine Frage lautet, ob der Kunde das Recht hat, bei erfolgter Neulieferung aufgrund Gewährleistung, Folgekosten wie den erneuten Einbau in Rechnung zu stellen. Das Produkt ist ein Industriegut, das ohne Abladen, ohne Inbetriebnahme, ohne Einbau etc. verkauft wurde. Das Produkt ging defekt, da nicht mehr reparabel wurde eine Neulieferung veranlasst. Jetzt kommt Rechnung über Umbaukosten als Folgekosten deklariert. Rechtens?

Danke für die Hilfe!




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