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Mietwohnung ohne Küche

Verfasst: 02.09.2026, 10:10
von Anastasius
Eine Bekannte von mir möchte eine Wohnung (Vollanwendungsbereich MRG) mieten. Es gibt zwar Küchenanschlüsse, aber keine Kücheneinrichtung. Der Vermieter hat ihr eine einmalige Zahlung von EUR 400 als Ausgleich angeboten. Ist diese Vorgangsweise korrek,t und kann die Wohnung dann wirklich als Kategorie A vermieter werden?

Über Hinweise auf entsprechende Regeln würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße
Anastasius

Re: Mietwohnung ohne Küche

Verfasst: 02.09.2026, 11:26
von alles2
Das mit den 400 Euro als Ersatzbetrag für einen fehlenden Herd, eine nicht vorhandene Spüle und eventuell samt Einbau ist gängige Praxis, wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Die Anschlüsse für die Grundausstattung reichen dann schon aus. Es gibt keine Verpflichtung für die Vermietung einer volleingerichteten Küche. Will man sich den Mehraufwand nicht antun, ist Verhandlungsgeschick gefragt. Man könnte jedoch Gefahr laufen, dass dann wer anderer die Wohnung bekommt.