Mietwohnung ohne Küche
Verfasst: 02.09.2026, 10:10
Eine Bekannte von mir möchte eine Wohnung (Vollanwendungsbereich MRG) mieten. Es gibt zwar Küchenanschlüsse, aber keine Kücheneinrichtung. Der Vermieter hat ihr eine einmalige Zahlung von EUR 400 als Ausgleich angeboten. Ist diese Vorgangsweise korrek,t und kann die Wohnung dann wirklich als Kategorie A vermieter werden?
Über Hinweise auf entsprechende Regeln würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße
Anastasius
Über Hinweise auf entsprechende Regeln würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße
Anastasius