Ablehnung des Grundbucheintrags
Verfasst: 02.07.2026, 20:34
Guten Abend!
Ich habe als Vorsorgebevollmächtigte das Baurechtsgrundstück meiner Tante verkauft.Als alles schon erledigt war,fehlte nur noch die Grundbucheintragung. Völlig überraschend wurde sie von einem Beamten des Bezirksgerichts abgelehnt.
Begründung wegen eines Judikatur-Artikels von 2019 ( 5 Ob 145/19p),der besagte,dass vom Zeitpunkt der Errichtung der Vorsorgevollmacht bis zum Eintritt der Vorsorge ein volles Jahr vergehen muss-und damit die Vorsorge ungültig ist-die aber vorher von mehreren Notaren und Anwälten geprüft wurde!!
Gibt es hier vielleicht einen Notar oder Anwalt,der mir sagen kann,wie man das Gericht dazu bringt,das dennoch zu machen? DIe Entscheidung soll nämlich jetzt das Gericht fällen oder alles ist hinfällig....
Ich habe als Vorsorgebevollmächtigte das Baurechtsgrundstück meiner Tante verkauft.Als alles schon erledigt war,fehlte nur noch die Grundbucheintragung. Völlig überraschend wurde sie von einem Beamten des Bezirksgerichts abgelehnt.
Begründung wegen eines Judikatur-Artikels von 2019 ( 5 Ob 145/19p),der besagte,dass vom Zeitpunkt der Errichtung der Vorsorgevollmacht bis zum Eintritt der Vorsorge ein volles Jahr vergehen muss-und damit die Vorsorge ungültig ist-die aber vorher von mehreren Notaren und Anwälten geprüft wurde!!
Gibt es hier vielleicht einen Notar oder Anwalt,der mir sagen kann,wie man das Gericht dazu bringt,das dennoch zu machen? DIe Entscheidung soll nämlich jetzt das Gericht fällen oder alles ist hinfällig....