Frage zu § 32 WEG
Verfasst: 28.06.2026, 16:31
Bei mir werden pro m³ Wasser 8,84 Euro verrechnet, aktuelle Wasser- und Kanalgebühren auf Nachfrage in Gmunden 7,66 Euro
Darf eine Wohnungsgenossenschaft bei der Betriebskostenabrechnung einen Aufpreis bei Kaltwasser- und Kanalgebühren über den tatsächlichen Preis hinaus bei den Wohnungseigentümer verrechnen?
Wenn ja, wieviel und wo kann man das gesetzlich geregelt herauslesen?
Darf eine Wohnungsgenossenschaft bei der Betriebskostenabrechnung einen Aufpreis bei Kaltwasser- und Kanalgebühren über den tatsächlichen Preis hinaus bei den Wohnungseigentümer verrechnen?
Wenn ja, wieviel und wo kann man das gesetzlich geregelt herauslesen?