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Frage zu § 32 WEG

Verfasst: 28.06.2026, 16:31
von Doctore
Bei mir werden pro m³ Wasser 8,84 Euro verrechnet, aktuelle Wasser- und Kanalgebühren auf Nachfrage in Gmunden 7,66 Euro
Darf eine Wohnungsgenossenschaft bei der Betriebskostenabrechnung einen Aufpreis bei Kaltwasser- und Kanalgebühren über den tatsächlichen Preis hinaus bei den Wohnungseigentümer verrechnen?
Wenn ja, wieviel und wo kann man das gesetzlich geregelt herauslesen?

Re: Frage zu § 32 WEG

Verfasst: 28.06.2026, 23:00
von alles2
Man sollte schon aufpassen, dass da etwas nicht vermischt wird. Zuerst erwähnst Du den Verbrauchspreis. Doch die Wassergebühren können - sofern es nicht separat erfolgt - zwar auch den Wasserbezug einbeziehen, wobei dann noch die Zählermiete enthalten sein kann und eventuell Gebühren für Abwasser und den Anschluss dazukommen. Daher sollten die einzelnen Posten sehr genau ansehen.

Re: Frage zu § 32 WEG

Verfasst: 29.06.2026, 09:44
von alles2
Doctore hat geschrieben:
29.06.2026, 08:52
Danke für die Rückmeldung!
Zählermiete wird noch zusätzlich verrechnet, daher verstehe ich nicht, mit welcher Begründung hier ein Aufpreis gerechtfertigt sein soll.
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Bitte hab Verständnis, dass wir hier aus der Ferne nicht beurteilen können, wie was abgerechnet wird. Mein Einwand sollte nur als Anregung dienen, dass es als Außenstehener oft nicht so einfach ist, da sich einen Überblick zu verschaffen. Daher solche Dinge besser direkt mit der Genossenschaft besprechen und bei Ungereimtheiten eventuell hier davon berichten.