Willhaben Tausch
Verfasst: 07.06.2026, 17:45
ich habe auf Willhaben ein hochwertiges Rennrad zum Verkauf angeboten. Ein Interessent hat mir einen Tausch gegen sein Fahrrad vorgeschlagen, und wir haben den Tausch schließlich durchgeführt.
Erst einen Tag nach dem Tausch ist mir aufgefallen, dass an dem von ihm übergebenen Fahrrad beide Seriennummern unleserlich bzw. entfernt sind. Auf meine Nachfrage hin erklärte der Tauschpartner, dass er vergessen habe, mich vor dem Tausch darüber zu informieren. Als Begründung gab er an, dass die Seriennummern durch die Reinigung des Fahrrads mit speziellen Reinigungsmitteln beschädigt bzw. entfernt worden seien.
Da es sich um ein hochwertiges Rennrad im Wert von rund 10.000 Euro handelt, halte ich das Fehlen bzw. die Unleserlichkeit der Seriennummern für einen erheblichen Mangel und einen Umstand, der vor Abschluss des Tausches jedenfalls offengelegt hätte werden müssen.
Ich habe daraufhin die Rückabwicklung des Tausches verlangt. Dies wurde jedoch mit der Begründung verweigert, dass bei einem privaten Kauf bzw. Tausch keine Rücknahme möglich sei.
Meine Frage ist daher, welche rechtlichen Möglichkeiten ich in dieser Situation habe und welche Schritte Sie mir empfehlen würden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Erst einen Tag nach dem Tausch ist mir aufgefallen, dass an dem von ihm übergebenen Fahrrad beide Seriennummern unleserlich bzw. entfernt sind. Auf meine Nachfrage hin erklärte der Tauschpartner, dass er vergessen habe, mich vor dem Tausch darüber zu informieren. Als Begründung gab er an, dass die Seriennummern durch die Reinigung des Fahrrads mit speziellen Reinigungsmitteln beschädigt bzw. entfernt worden seien.
Da es sich um ein hochwertiges Rennrad im Wert von rund 10.000 Euro handelt, halte ich das Fehlen bzw. die Unleserlichkeit der Seriennummern für einen erheblichen Mangel und einen Umstand, der vor Abschluss des Tausches jedenfalls offengelegt hätte werden müssen.
Ich habe daraufhin die Rückabwicklung des Tausches verlangt. Dies wurde jedoch mit der Begründung verweigert, dass bei einem privaten Kauf bzw. Tausch keine Rücknahme möglich sei.
Meine Frage ist daher, welche rechtlichen Möglichkeiten ich in dieser Situation habe und welche Schritte Sie mir empfehlen würden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.