Balkonkraftwerk nach § 16 Abs. 2 WEG
Verfasst: 11.05.2026, 11:04
Hallo,
Ich bin Wohnungseigentümer in Schwechat und möchte ein Balkonkraftwerk installieren. Bei der Zustimmungsfiktion unter den Miteigentümern gab es eine Gegenstimme ohne Begründung. Ich habe mehrmals versucht mit besagtem Eigentümer in Kontakt zu treten (auch über die Hausverwaltung), doch dieser lehnte dies mehrmals ab und bleibt bei dem unbegründeten Widerspruch.
Da der Eigentümer auch nicht in der Wohnung wohnt, hab ich keine weiteren Möglichkeiten mit diesem in Kontakt zu treten.
Laut AK Wien handelt es sich beim Balkonkraftwerk um eine privilegierte Änderung nach § 16 Abs. 2 WEG (Maßnahme zur Erzeugung erneuerbarer Energie), weshalb die unbegründete Verweigerung nicht zulässig ist.
Da ich in juristischen Angelegenheiten völlig neu bin und kaum Erfahrung habe, bin ich mir nicht sicher wie ich am besten weitervorgehe. Die AK hat mir empfohlen das Außerstreitverfahren nach § 16 Abs. 3 WEG beim Bezirksgericht Schwechat einzuleiten – und ausdrücklich darauf hingewiesen, vorab eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, da der widersprechende Eigentümer nach einer positiven Entscheidung noch gerichtlich dagegen vorgehen könnte. Ich warte daher noch mit der Einleitung des Verfahrens bis die Versicherung aktiv ist. Das Bezirksgericht Schwechat selbst erteilt am Amtstag nur Auskunft wenn gleichzeitig ein Verfahren eingeleitet wird.
Meine Fragen daher:
* Wie läuft das Außerstreitverfahren nach § 16 Abs. 3 WEG konkret ab?
* Was muss ich im Antrag angeben und welche Unterlagen werden benötigt?
* Benötige ich für dieses Außerstreitverfahren überhaupt einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsschutzversicherung?
* Ist eine Revision oder ein Rekurs durch den widersprechenden Eigentümer überhaupt möglich, wenn es sich eindeutig um eine
privilegierte Änderung handelt, keine Beeinträchtigung der anderen Eigentümer vorliegt und kein schutzwürdiges Interesse
gegen die Änderung geltend gemacht werden kann?
* Gibt es noch andere Möglichkeiten die ich übersehen habe?
Da ich die Wartezeit meiner Rechtsschutzversicherung bestmöglich nutzen möchte, würde ich mich gerne schon jetzt so gut wie möglich vorbereiten, damit ich danach sofort einen vollständigen und korrekten Antrag einbringen kann. Über Tipps zur Vorbereitung – wie etwa welche Unterlagen ich sammeln soll oder worauf ich besonders achten muss – wäre ich ebenfalls sehr dankbar.
Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar!
Roman
Ich bin Wohnungseigentümer in Schwechat und möchte ein Balkonkraftwerk installieren. Bei der Zustimmungsfiktion unter den Miteigentümern gab es eine Gegenstimme ohne Begründung. Ich habe mehrmals versucht mit besagtem Eigentümer in Kontakt zu treten (auch über die Hausverwaltung), doch dieser lehnte dies mehrmals ab und bleibt bei dem unbegründeten Widerspruch.
Da der Eigentümer auch nicht in der Wohnung wohnt, hab ich keine weiteren Möglichkeiten mit diesem in Kontakt zu treten.
Laut AK Wien handelt es sich beim Balkonkraftwerk um eine privilegierte Änderung nach § 16 Abs. 2 WEG (Maßnahme zur Erzeugung erneuerbarer Energie), weshalb die unbegründete Verweigerung nicht zulässig ist.
Da ich in juristischen Angelegenheiten völlig neu bin und kaum Erfahrung habe, bin ich mir nicht sicher wie ich am besten weitervorgehe. Die AK hat mir empfohlen das Außerstreitverfahren nach § 16 Abs. 3 WEG beim Bezirksgericht Schwechat einzuleiten – und ausdrücklich darauf hingewiesen, vorab eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, da der widersprechende Eigentümer nach einer positiven Entscheidung noch gerichtlich dagegen vorgehen könnte. Ich warte daher noch mit der Einleitung des Verfahrens bis die Versicherung aktiv ist. Das Bezirksgericht Schwechat selbst erteilt am Amtstag nur Auskunft wenn gleichzeitig ein Verfahren eingeleitet wird.
Meine Fragen daher:
* Wie läuft das Außerstreitverfahren nach § 16 Abs. 3 WEG konkret ab?
* Was muss ich im Antrag angeben und welche Unterlagen werden benötigt?
* Benötige ich für dieses Außerstreitverfahren überhaupt einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsschutzversicherung?
* Ist eine Revision oder ein Rekurs durch den widersprechenden Eigentümer überhaupt möglich, wenn es sich eindeutig um eine
privilegierte Änderung handelt, keine Beeinträchtigung der anderen Eigentümer vorliegt und kein schutzwürdiges Interesse
gegen die Änderung geltend gemacht werden kann?
* Gibt es noch andere Möglichkeiten die ich übersehen habe?
Da ich die Wartezeit meiner Rechtsschutzversicherung bestmöglich nutzen möchte, würde ich mich gerne schon jetzt so gut wie möglich vorbereiten, damit ich danach sofort einen vollständigen und korrekten Antrag einbringen kann. Über Tipps zur Vorbereitung – wie etwa welche Unterlagen ich sammeln soll oder worauf ich besonders achten muss – wäre ich ebenfalls sehr dankbar.
Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar!
Roman