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Aufstellung einer Wildkamera

Verfasst: 13.04.2026, 15:24
von Eigenbau
Liebe User!

Nachdem ich Samstag auf mein Grundstück - Gewerbegrund -, welcher NICHT eingezäunt ist um Nachschau zu halten, stellte ich fest, dass zirka in der Mitte des Grundstückes, in der Wiese auf einem - nicht von mir angebrachten Holzpfahl - eine Wildkamera angebracht wurde.

Ich wurde weder gefragt, noch darüber informiert.

Darf dies sein und wenn NICHT, kann ich diese entfernen bzw. wo muss ich Meldung erstatten.

Danke für Ihre Zuschriften.

MfG
Eigenbau

Re: Aufstellung einer Wildkamera

Verfasst: 13.04.2026, 18:44
von alles2
Du kannst den Vorfall (illegale Überwachung?) der Datenschutzbehörde melden, zumal durch die aufgestellte Wildkamera personenbezogene Daten gem. Art. 4 Z 1 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) verarbeitet werden könnten. Berechtigte Gründe wären unter Art. 6 Abs.1 DSGVO beschrieben, sodass die Behörde oder ein Verwaltungsgericht eine Interessenabwägung vornehmen würde. Das Anbringen könnte aus Selbstschutz erfolgt sein, um beweisen zu können, wer aller ein Weg benutzt. Würe sich der Kamerabesitzer auf die Aufklärung einer Straftat berufen, wäre es eigentlich Sache der Sicherheitsbehörde (Art. 10 DSGVO). Der Liegenschaftseigentümer könnte hingegen bei fehlender Einwilligung nach Art. 7 DSGVO in seinem Recht auf Geheimhaltung verletzt worden sein. Ferner könnte der Aspekt mit einer Besitzstörung verfolgt werden. Exentuell auch die örtliche Polizei damit konfrontieren, wie man in der Situatin vorgehen könnte.