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Pfändung

Verfasst: 09.10.2003, 22:11
von JUSLINE
Mein Vater ist Pensionist und hat eine Rente von ca. 1 100.-Euro im Monat.

Privat hat er Verbindlichkeiten bei mir in Höhe von 8000.- Euro(Zinsenloser Kredit meinerseits), wobei er mit der Rückzahlung im Jänner 2004 beginnt.

Nun kommen Verbindlichkeiten in Höhe von ca.10 000.- Euro auf ihm zu.(Rechtsanwaltkosten).

Mein Vater ist verheiratet (Gattin ohne Einkommen) hat keinerlei Vermögen bis auf ein Auto und wohnt in einem Einfamilienhaus (Welches den Kindern gehört) und hat für die laufenden Unterhaltskosten aufzukommen.

(Essen,Strom, Gas, Kanal, Versicherungen usw.)

Meine Frage: Wie kann ich meinen Geldanspruch erstrangig aufrechterhalten.

Bis zu welcher Höhe kann seine Pension gepfändet werden.


RE: Pfändung

Verfasst: 10.10.2003, 10:40
von DorisMihokovic
Auf der Homepage der Schuldnerberatung http://www.schuldnerberatung-wien.at/sb.wien/ gibt es die Moeglichkeit, das Existenzminimum zu berechnen.



Bei einem Einkommen von € 1.100,-- netto (14 x jaehrlich) und einem Unterhaltsberechtigten (Ehefrau) betraegt das Existenzminimum durch einen "normalen" Glaeubiger ca. € 903,--, bei einem Unterhaltsglaeubiger ca. € 677,-

RE: Pfändung

Verfasst: 15.10.2003, 21:12
von JUSLINE
Zusatz zu meiner Frage:

Können die Ersparnisse meiner Mutter zur Schuldentilgung herangezogen werden?


RE: Pfändung

Verfasst: 15.10.2003, 21:25
von DorisMihokovic
Nein, es sei denn sie haette fuer das Darlehen Ihres Vaters eine Buergschaft uebernommen.

RE: Pfändung

Verfasst: 11.10.2004, 15:38
von JUSLINE
Sind Reisekosten wie Spesen, Diäten u. KM-Geld, welches ja Aufwandsentschädigungen sind pfändbar?



Die gleiche Frage stellt sich auch im Hinblick auf die Familienbeilhilfe.



Sind diese Beträge also zum Existenzminimum hinzurechenbar?