Pfändung
Verfasst: 09.10.2003, 22:11
Mein Vater ist Pensionist und hat eine Rente von ca. 1 100.-Euro im Monat.
Privat hat er Verbindlichkeiten bei mir in Höhe von 8000.- Euro(Zinsenloser Kredit meinerseits), wobei er mit der Rückzahlung im Jänner 2004 beginnt.
Nun kommen Verbindlichkeiten in Höhe von ca.10 000.- Euro auf ihm zu.(Rechtsanwaltkosten).
Mein Vater ist verheiratet (Gattin ohne Einkommen) hat keinerlei Vermögen bis auf ein Auto und wohnt in einem Einfamilienhaus (Welches den Kindern gehört) und hat für die laufenden Unterhaltskosten aufzukommen.
(Essen,Strom, Gas, Kanal, Versicherungen usw.)
Meine Frage: Wie kann ich meinen Geldanspruch erstrangig aufrechterhalten.
Bis zu welcher Höhe kann seine Pension gepfändet werden.
Privat hat er Verbindlichkeiten bei mir in Höhe von 8000.- Euro(Zinsenloser Kredit meinerseits), wobei er mit der Rückzahlung im Jänner 2004 beginnt.
Nun kommen Verbindlichkeiten in Höhe von ca.10 000.- Euro auf ihm zu.(Rechtsanwaltkosten).
Mein Vater ist verheiratet (Gattin ohne Einkommen) hat keinerlei Vermögen bis auf ein Auto und wohnt in einem Einfamilienhaus (Welches den Kindern gehört) und hat für die laufenden Unterhaltskosten aufzukommen.
(Essen,Strom, Gas, Kanal, Versicherungen usw.)
Meine Frage: Wie kann ich meinen Geldanspruch erstrangig aufrechterhalten.
Bis zu welcher Höhe kann seine Pension gepfändet werden.