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Aufenthalt

Verfasst: 14.02.2026, 14:48
von daydrive
Grüß euch,

ich verstehe bei gemeinsamer Obsorge bei getrennt lebenden Elternteilen das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht recht.
Nachdem die hauptsächliche Betreuung festgelegt wurde, geht das Aufenthaltsbestimmungsrecht (bspw. Wohnort des Kindes, wann/wie lange sich ein Kind wo aufhalten darf) an den hauptbetreuenden Elternteil über? Das bedeutet, ich habe "noch" das Recht des, hauptsächlich vom hauptbetreuenden Elternteils, festgelegten Kontakts?

Danke für eure Antworten!

Re: Aufenthalt

Verfasst: 15.02.2026, 11:14
von alles2
Das mit dem Kontaktrecht hätten die Eltern unter sich zu regeln (§ 187 Abs.1 ABGB). Gelingt das nicht, sollte das Angebot der Familienberatung in Anspruch genommen werden, die auch an Amtstagen am Bezirksgericht aufgesucht werden kann:

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/begleitung-beratung-hilfe/trennung-und-scheidung/familienberatung-vor-gericht.html

bzw. (dort auch auf "Beratungsstellen" klicken)

https://www.familienberatung.gv.at/ueber-uns.html

Scheitert selbst das, würde es wohl früher oder später vom Gericht entsprechend der Bedürfnisse des Kindes geklärt werden. Mehr dazu dort:

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/familie-und-kinderfuersorge/obsorge/Seite.234006

Vom Gericht würde man zunächst einmal zur Familiengerichtshilfe geschickt werden:

https://www.justiz.gv.at/service/familienrecht/obsorge-und-kontaktrecht/familiengerichtshilfe.fed.de.html