Aufenthalt
Verfasst: 14.02.2026, 14:48
Grüß euch,
ich verstehe bei gemeinsamer Obsorge bei getrennt lebenden Elternteilen das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht recht.
Nachdem die hauptsächliche Betreuung festgelegt wurde, geht das Aufenthaltsbestimmungsrecht (bspw. Wohnort des Kindes, wann/wie lange sich ein Kind wo aufhalten darf) an den hauptbetreuenden Elternteil über? Das bedeutet, ich habe "noch" das Recht des, hauptsächlich vom hauptbetreuenden Elternteils, festgelegten Kontakts?
Danke für eure Antworten!
ich verstehe bei gemeinsamer Obsorge bei getrennt lebenden Elternteilen das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht recht.
Nachdem die hauptsächliche Betreuung festgelegt wurde, geht das Aufenthaltsbestimmungsrecht (bspw. Wohnort des Kindes, wann/wie lange sich ein Kind wo aufhalten darf) an den hauptbetreuenden Elternteil über? Das bedeutet, ich habe "noch" das Recht des, hauptsächlich vom hauptbetreuenden Elternteils, festgelegten Kontakts?
Danke für eure Antworten!