Grüß euch,
ich verstehe bei gemeinsamer Obsorge bei getrennt lebenden Elternteilen das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht recht.
Nachdem die hauptsächliche Betreuung festgelegt wurde, geht das Aufenthaltsbestimmungsrecht (bspw. Wohnort des Kindes, wann/wie lange sich ein Kind wo aufhalten darf) an den hauptbetreuenden Elternteil über? Das bedeutet, ich habe "noch" das Recht des, hauptsächlich vom hauptbetreuenden Elternteils, festgelegten Kontakts?
Danke für eure Antworten!
Aufenthalt
Re: Aufenthalt
Das mit dem Kontaktrecht hätten die Eltern unter sich zu regeln (§ 187 Abs.1 ABGB). Gelingt das nicht, sollte das Angebot der Familienberatung in Anspruch genommen werden, die auch an Amtstagen am Bezirksgericht aufgesucht werden kann:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/begleitung-beratung-hilfe/trennung-und-scheidung/familienberatung-vor-gericht.html
bzw. (dort auch auf "Beratungsstellen" klicken)
https://www.familienberatung.gv.at/ueber-uns.html
Scheitert selbst das, würde es wohl früher oder später vom Gericht entsprechend der Bedürfnisse des Kindes geklärt werden. Mehr dazu dort:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/familie-und-kinderfuersorge/obsorge/Seite.234006
Vom Gericht würde man zunächst einmal zur Familiengerichtshilfe geschickt werden:
https://www.justiz.gv.at/service/familienrecht/obsorge-und-kontaktrecht/familiengerichtshilfe.fed.de.html
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/begleitung-beratung-hilfe/trennung-und-scheidung/familienberatung-vor-gericht.html
bzw. (dort auch auf "Beratungsstellen" klicken)
https://www.familienberatung.gv.at/ueber-uns.html
Scheitert selbst das, würde es wohl früher oder später vom Gericht entsprechend der Bedürfnisse des Kindes geklärt werden. Mehr dazu dort:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/familie-und-kinderfuersorge/obsorge/Seite.234006
Vom Gericht würde man zunächst einmal zur Familiengerichtshilfe geschickt werden:
https://www.justiz.gv.at/service/familienrecht/obsorge-und-kontaktrecht/familiengerichtshilfe.fed.de.html
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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