Pflegefälle

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JUSLINE
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Pflegefälle

Beitrag von JUSLINE » 01.10.2003, 12:43

Anfrage aus dem Bereich " Familie":

Meine beiden Schwiegereltern sind pflegebedürftig

Vater: 87a- bettlägerig, kann nicht mehr aufstehen (keine Besserung in Sicht; derzeit in Spitalsbehandlung, soll aber in den nächsten Tagen entlassen werden)

Mutter: 83a- Alzheimer-Krankheit, halb blind; derzeit im Pflegeheim Baumgarten ( seit Vater im Spital)- vorher kam sie in ihrem kleinen Kreis daheim noch einigermassen zurecht, ( Heimhilfe, Essen auf Rädern etc.) nimmt aber nichts mehr wahr, ist völlig hilflos.

Obwohl Aufnahme in e. Pflegeheim jederzeit möglich wäre, wollen Geschwister meines Mannes die beiden in die elterliche Wohnung heimholen: sie haben entsprechendes Krankenbett etc., Pfleger, mobile Schwester

( v. Stadt Wien) organisiert, tagsüber wären die Eltern also versorgt.

In der Nacht wären die beiden allerdings ganz allein in ihrer Wohnung, es gibt auch niemanden, der im Notfall rasch helfen könnte (kein Kontakt zu Nachbarn etc.

Meine Frage an Sie ist nun: falls den Eltern in der Zeit der Nichtbeaufsichtigung ( täglih ca. 12 Stunden in der Nacht) etwas zustossen würde ( z.B. Ersticken des Vaters an Erbrochenem- er kann ja nicht aufstehen): könnten die Kinder dafür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden

( wg. Vernachlässigung der Aufsichtspflicht)???.

Anmerkung: mein Mann ( wir sind beide berufstätig) ist gegen das geplante Vorgehen und für eine Aufnahme in ein Heim, aber seine Geschwister- selbst Pensionisten- wollen es halt anders, sind andererseits aber nicht bereit, die Eltern in der Nacht zu betreuen bzw. sie bei sich aufzunehmen! Mein Mann hat seine Haltung auch schon mehrmals im Familienkreis zum Ausdruck gebracht.

Danke- HH ( Daubi)




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