Schadenersatz nach Verätzung mit einem Rimmelnagellack

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JUSLINE
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Schadenersatz nach Verätzung mit einem Rimmelnagellack

Beitrag von JUSLINE » 30.09.2003, 23:55

Ich hatte von der Firma Rimmel vor 4 Monaten einen 60 sec Nagellack gekauft. Nach dem Auftragen hatte ich eine Hornhautverätzung erlitten. Das Spital bestätigte dies.

Nun hat angeblich die Firma Coty (zu der auch Rimmel gehört) diesen einen Nagellack, welchen ich verwendete bereits getestet und angeblich nichts gefunden.

Ausserdem argumentiert sie, dass ihre Produkte einer ausführlichen Warenkontrolle unterzogen werden, bevor sie auf den Markt kommen und ich GENAU DESWEGEN nicht aufgrund einer Sorgfaltsverletzung mit Schadenersatz rechnen könnte.



Komischerweise ist einer Bekannten von mir ähnliches mit einer Rimmel-Wimperntusche passiert. Nach dem Auftragen schwoll ihr Auge derartig an, dass sie einen Augenarzt aufsuchen musste.





Wie kann ich nun doch meine Forderungen auf Schmerzensgeld bzw Schadenersatz durchsetzen ?




DorisMihokovic
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Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Schadenersatz nach Verätzung mit einem Rimmelnagellack

Beitrag von DorisMihokovic » 01.10.2003, 16:16

Personenschaeden koennen in derartigen Faellen nach dem Produkthaftungsgesetz geltend gemacht werden. Es gibt jedenfalls einen Selbstbehalt von € 500,--. Es ist daher - abgesehen vom Prozessrisiko - fraglich, ob sich eine Klage lohnt.

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