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Aus dem Grundbuch Finanzierung löschen

Verfasst: 13.12.2025, 17:41
von Karl122
Guten Abend!

Unsere Finanzierung (Renovierung unseres Hauses)ist nun abgeschlossen. Gerne möchten wir jetzt diese Grundbucheintragung löschen lassen. Die Bank hat uns bereits bestätigt, dass die Finanzierung vollständig bezahlt wurde. Wie können wir diesen Grundbucheintrag löschen lassen? Benötigt es dazu einen Anwalt oder Notar?
Dankeschön!

Re: Aus dem Grundbuch Finanzierung löschen

Verfasst: 14.12.2025, 17:05
von alles2
Das Pfandrecht muss nicht gelöscht werden. Ist es dennoch erwünscht, sollte man sich von dem Kreditinstitut die Löschungsquittung geben lassen. Mehr dazu dort:

https://arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/eigentum/Grundbuchantraege.pdf

Dabei gilt Folgendes zu beachten:

https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/geld/kredite/Kein-Entgelt-fuer-Loeschungsquittungen-erlaubt.html

Zur weiteren Vorgehensweise heißt es unter dem Link:

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/grundstueckskauf_und_grundbuch/grundbuch/1/Seite.600201
Grundbuchsgesuche sind grundsätzlich schriftlich einzubringen. In einfachen Fällen können Grundbuchsanträge auch bei Gericht zu Protokoll gegeben werden, d.h. mündlich bei Gericht vorgebracht werden. Unter einfachen Fällen sind solche zu verstehen, bei denen die Antragstellerin/der Antragsteller bereits über die notwendigen Urkunden in der gesetzlich vorgeschriebenen Form verfügt und bei welchen die Protokollaufnahme durch das Gericht für dieses nur mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand verbunden ist (z.B. Anträge auf Löschung eines Pfandrechts oder Namensänderung).
Der Antrag kann über den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) bzw. JustizOnline gestellt werden, was um die 47 Euro ausmachen würde. Mehr dazu:

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/egovernment_moderne_verwaltung/elektronischer_rechtsverkehr_erv

Oder direkt bei Gericht, was mit 66 Euro verbunden sein dürfte. Von der Arbeiterkammer wird ein Musterbrief bereitgestellt:

https://sbg.arbeiterkammer.at/service/musterbriefeundformulare/konsument/wohnen/Loeschung_des_Pfandrechts.html