Kirchenbeitrag

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Kirchenbeitrag

Beitrag von JUSLINE » 29.09.2003, 13:39

Bin seit 2002 Angestellte und prompt meldet sich die Kirchenbeitragstelle und wollte Geld.

Ich hab darauf erstmals nicht reagiert und nachdem 2003 wieder ein schreiben kam bin ich aus der Kirche ausgetreten.

Jetzt bekomme ich einen Zahlschein mit einer geforderten Nachzahlung 2002-2003. Ich will es aber nicht bezahlen, da ich nie dem Verein beigetreten bin. Was kann ich dafür, dass meine Eltern mich getauft haben. Habe nie Kirchenbeitrag bezahlt! Und bin so meines Erachtens auch nie beigetreten.

Wie kann ich der geforderten Zahlung ausweichen?

Gibt es Hilfe??



Danke C.




Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Kirchenbeitrag

Beitrag von JUSLINE » 03.10.2003, 12:21

Ich weiss zwar nicht die juristisch korrekte Antwort auf Ihre Frage- nur soviel:

ich frage mich, wie Sie aus der Kirche austreten konnten

(...das schreiben Sie ja!), wenn sie niemals eingetreten sind!

Dies ist wohl ein Widerspruch in sich selbst!!!


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Kirchenbeitrag

Beitrag von JUSLINE » 11.11.2003, 12:29

§ 1. Die katholische Kirche, die evangelische Kirche

Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses und die altkatholische Kirche ... sind berechtigt, nach Maßgabe von

ihnen zu erlassender Kirchenbeitragsordnungen zur Deckung deskirchlichen Sach- und Personalbedürfnisses Kirchenbeiträge zu erheben.



§ 2. (1) Kirchenbeitragspflichtig sind die volljährigen Mitglieder der im § 1 aufgeführten Kirchen . Das Nähere regeln die Beitragsordnungen dieser Kirchen .

(2) Wird die Zugehörigkeit zu einer dieser Kirchen aufgehoben, so endet die Kirchenbeitragspflicht drei Monate nach dem Monatsersten, der auf den Austritt folgt. Stirbt der Kirchenbeitragspflichtige , so endet die Kirchenbeitragspflicht am letzten Tage des Sterbemonats.






Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Kirchenbeitrag

Beitrag von JUSLINE » 20.11.2003, 14:01

Soweit ich irgendwo gehört habe, kann Dich die Kirche solange nicht pfänden, solange Du noch keinen einzigen Cent tatsächlich gezahlt hast!



Dh wenn die zwar irgendwelche Forderungen stellen, Du aber noch nichts überwiesen hast, können die Dich nicht pfänden!




Simba
Beiträge: 28
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Kirchenbeitrag

Beitrag von Simba » 08.06.2006, 21:59

Hallo an alle,



ich habe ein ähnliches Problem, deshalb schliesse ich mich hier an:



Meine Eltern haben mich ttaufen und vor über 44 !! Jahren firmen lassen.



Ich persönlich halte von dem ganzen Pramburi nichts, ich wurde auch nicht gefragt, ob ich das will.



Ich habe NIEmals etwas an die Kirche bezahlt, auch keine Messen etc. besucht.



Bei den Volkszählungsbögen habe ich IMMER keine Religion angegeben, wozu auch, ich bin wie viele andere ungläubig.



Nun kommt ein Brief an meine neue Wohnadresse, man bietet mir einen "Neuanfang" an und ich soll für 2002 bis 2006 insgesamt über 1000 Euro bezahlen (nettoEK sind 840 Euro).



Woher haben die meine Daten?

Wieso kommen die auf einmal jetzt und nicht schon vor 10 Jahren?

Wie berechnen die meine Rückstände, wenn sie doch gar nicht wissen, wieviel ich verdiene?



Und überhaupt, wenn es keine Sippenhaftung gibt, über meinen Kopf vor 44 Jahren etwas entschieden wurde,

. wieso muss/müßte ich für die Entscheidung meiner Eltern zahlen, bzw.

. ist das dann nicht schon verjährt?



Viele Fragen - aber ich hoffe hier Antwort zu finden - dank im vorraus



Simba

______________________________________________

Fahre nie schneller, als Dein Schutzengel fliegen kann,

damit er die Objektive der Radarkameras verkleben kann, bevor Du daran vorbeidüst!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 13 Gäste