Eigentümerversammlung mittels Videokonferenz erlaubt?
Verfasst: 17.11.2025, 17:06
Hallo,
ich bin neu in meiner Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und habe in drei Wochen meine erste Eigentümerversammlung. Die Hausverwaltung plant, diese vollständig über ein Online-Tool abzuhalten, inklusive Videokonferenz und Abstimmungen zu einem geplanten Beschluss.
Ich habe mich informiert und finde die Vorgehensweise grundsätzlich sinnvoll, da sie flexibel und datenschutzkonform wirkt. Dennoch möchte ich klären: Ist eine rein virtuelle Versammlung in Österreich rechtlich zulässig? Laut WEG-Novelle 2022 ist dies erlaubt, sofern das Quorum (mindestens 1/3 der Anteile) erreicht wird und die Einladung rechtzeitig (zwei Wochen im Voraus) erfolgt. Beschlüsse unterliegen den üblichen Mehrheitsregeln, und eine Protokollierung ist erforderlich.
Gibt es hier Erfahrungen mit ähnlichen Tools oder der Umsetzung in der Praxis? Welche Fallstricke könnten bei Technik oder Nachweisbarkeit auftreten? Wie sieht die aktuelle Rechtslage im Jahr 2025 aus? Die Hausverwaltung verwendet hierfür vBeschluss von www.prop.id Würde nicht Zoom oder Teams auch reichen? Vielen Dank für Hinweise zur Vorbereitung
ich bin neu in meiner Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und habe in drei Wochen meine erste Eigentümerversammlung. Die Hausverwaltung plant, diese vollständig über ein Online-Tool abzuhalten, inklusive Videokonferenz und Abstimmungen zu einem geplanten Beschluss.
Ich habe mich informiert und finde die Vorgehensweise grundsätzlich sinnvoll, da sie flexibel und datenschutzkonform wirkt. Dennoch möchte ich klären: Ist eine rein virtuelle Versammlung in Österreich rechtlich zulässig? Laut WEG-Novelle 2022 ist dies erlaubt, sofern das Quorum (mindestens 1/3 der Anteile) erreicht wird und die Einladung rechtzeitig (zwei Wochen im Voraus) erfolgt. Beschlüsse unterliegen den üblichen Mehrheitsregeln, und eine Protokollierung ist erforderlich.
Gibt es hier Erfahrungen mit ähnlichen Tools oder der Umsetzung in der Praxis? Welche Fallstricke könnten bei Technik oder Nachweisbarkeit auftreten? Wie sieht die aktuelle Rechtslage im Jahr 2025 aus? Die Hausverwaltung verwendet hierfür vBeschluss von www.prop.id Würde nicht Zoom oder Teams auch reichen? Vielen Dank für Hinweise zur Vorbereitung