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Anzeige wegen Verleumdnung

Verfasst: 14.11.2025, 16:36
von FeliBau
Hallo, es geht um Recht in Österreich

Kurze Vorgeschichte: Ich mache eine Berufsausbildung wo eine Mitschülerin (Person A) auch die Ausbildung macht. Diese hat einen Ehemann (Person B) der es aus verschiedenen mir nicht erklärlichen Gründen auf mich (Person C) abgesehen hat.

Nachdem Person B einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr begangenen hatte, welcher mich Person C massiv gefährdet hat. Da habe ich Person C mich dazu entschieden eine Strafanzeige gegen Person B zu stellen.

Nach ca einem Monat der stellen dieser Strafanzeige gegen Person B, hat Person A eine Anzeige gegen mich Person C wegen (angeblicher) Sexueller Belästigung gestellt. Dies entspricht absolut nicht der Wahrheit und ihre Aussagen / Angaben waren sehr vage (zb vor ca 1 Monat soll es passiert sein, keine genaue Datum / Zeit Angabe).

Nun hatte ich dann nach 2 Tagen von der Polizei Stelle den Anruf erhalten das die Staatsanwaltschaft den Fall abgelehnt hat und es somit nicht weiter verfolgt wird. Auch ist das ganze eine Niederschrift und keine Anzeige laut der Beamtin.

Ist es in so einem Fall trotzdem möglich das ich Person C die Person A wegen Verleumdnung anzeige? Wenn dies weiter verfolgt worden wäre hätte das unberechtigte Rufschädigung sowie die Gefährung das ich meinen Arbeitsplatz (Pflege) verliere zu Folge.

Wie wäre eure Einschätzung dazu? Vielen Dank!

Re: Anzeige wegen Verleumdung

Verfasst: 14.11.2025, 23:45
von alles2
Hätte, hätte, Fahrradkette! Die Justiz befasst sich bei dem Straftatbestand des § 297 StGB mit den Umständen, die passiert sind, und nicht jene, die hätte passieren können. Warum ich weitere Bestrebungen für sinnlos erachte, gibt auch der dritte Absatz im folgenden Artikel wieder:

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/onlinesicherheit_internet_und_neue_medien/internet_und_handy___sicher_durch_die_digitale_welt/3/3/Seite.1720218