Konsumentenschutz

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Konsumentenschutz

Beitrag von JUSLINE » 27.09.2003, 12:55

Hallo,

Meine Mutter (alte Frau mit 76 Jahren) hat bei einer Firma einen Treppenlift bestellt. Beim schriftl. Angebot (ein Formular), das meine Mutter unterschrieben hat, war der Preis folgendermassen angegeben: Preis 9500,- , wobei daran anschließend am Formular ein Kästchen und dann ein Feld für die Mehrwertsteuer angegeben war. Das Kästchen wurde vom Verkäufer angekreuzt, das Feld für die ausgewiesene Mehrwertsteuer wurde aber leer gelassen.

Nun wurde der Treppenlift geliefert und montiert und die Rechnung zugestellt. Darauf war dann 9500,- + 1900,- = 11400,- inkl Mwst. ausgewiesen. Meine Mutter war natürlich erstaunt, dass sich der Preis auf einmal um 20 % erhöht hat.

Nun meine Frage: Ist diese Vorgehensweise der Anbieterfirma korrekt, oder müsste die Firma im Angebot die Mwst ausweisen und den Bruttopreis angeben? Soviel ich wiess müsste das so sein, da meine Mutter eine Konsumentin und keine Unternehmerin ist.

könntet ihr mir weiterhelfen und mir die betreffenden Gesetze nennen, die hier anzuwenden sind? es müsste auch viele ähnliche Fälle geben, bei welchen bereits eine oberstgerichtliche entscheidung getroffen wurde.

danke für die hilfe!








Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 125 Gäste