Staatsanwalt - Erkrankung vor Verfahren
Verfasst: 25.09.2003, 01:44
Nach einer umfangreichen Zeit der Voruntersuchung (ca. 2000 Seiten Akten und 1,5 Jahre) geht ein Verfahren ins Finale. Es soll ein Schöffengericht geben, jedoch ist noch kein Termin fixiert.
Frage 1:
Ist es üblich, dass während einer derartigen Voruntersuchung bereits der dritte Staatsanwalt bestellt wurde und wer darf diesen "ernennen"?
Frage 2:
Der Täter ist angeblich schwer erkrankt (Krebs) und wird - ebenfalls angeblich (Nachricht bisher nicht bestätigt) - nicht überleben. Was geschieht derweilen mit dem Verfahren? Wird es ruhend oder ganz eingestellt? Was passiert dann mit den Ansprüchen der Opfer? Nach dem Verbrechensopfergesetz ist ja eine Verurteilung von mind. 6 Monaten notwendig um eine Therapie zu erhalten.
Danke für jede Information!
Frage 1:
Ist es üblich, dass während einer derartigen Voruntersuchung bereits der dritte Staatsanwalt bestellt wurde und wer darf diesen "ernennen"?
Frage 2:
Der Täter ist angeblich schwer erkrankt (Krebs) und wird - ebenfalls angeblich (Nachricht bisher nicht bestätigt) - nicht überleben. Was geschieht derweilen mit dem Verfahren? Wird es ruhend oder ganz eingestellt? Was passiert dann mit den Ansprüchen der Opfer? Nach dem Verbrechensopfergesetz ist ja eine Verurteilung von mind. 6 Monaten notwendig um eine Therapie zu erhalten.
Danke für jede Information!