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AK - Vollmacht für Pflegegeldangelegenheit

Verfasst: 27.10.2025, 19:46
von Tim86
Ein Bekannter hat mich gefragt:
Er wird von der Arbeiterkammer bezüglich
Ablehnung des Pflegegeldes vertreten.
Zuerst hat er einer Rechtsreferendarin eine Vollmacht
diesbezüglich erteilt. Doch diese hat die Angelegenheit
an einen Rechtsanwalt weitergeleitet, der sich danach
an meinen Bekannten gewandt hat.
Nun will er wissen, ob er nun die Vollmacht
an die Rechtsreferendarin widerrufen soll, oder
ob er diese bis zum Ergebnis der Pflegegeldangelegenheit
beibehalten soll. Ihm wurde bereits empfohlen
diese vorzeitig zu widerrufen.

Danke im voraus für die Infos 👍

Re: AK - Vollmacht für Pflegegeldangelegenheit

Verfasst: 27.10.2025, 21:26
von alles2
Es geht darum, wer ihn vor dem Gericht vertritt. Anscheinend war ursprünglich beabsichtigt, dass es die AK-Rechtsreferendarin als "Funktionär und Arbeitnehmer einer gesetzlichen Interessenvertretung" entsprechend § 40 Abs.1 Z 2 ASGG (Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz) übernimmt. Nun dürfte sie es doch an einen anwaltlichen Vertragspartner übergeben haben, womit die Vertretung iSv § 40 Abs.1 Z 1 ASGG erfolgt. Daher kann der Empfehlung bedenkenlos gefolgt werden.

Re: AK - Vollmacht für Pflegegeldangelegenheit

Verfasst: 27.10.2025, 23:10
von Tim86
@alles2

Ja, genau so ist es
Die Vertretung übernimmt ein Anwalt

Danke 👍