AK - Vollmacht für Pflegegeldangelegenheit

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Tim86
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AK - Vollmacht für Pflegegeldangelegenheit

Beitrag von Tim86 » 27.10.2025, 19:46

Ein Bekannter hat mich gefragt:
Er wird von der Arbeiterkammer bezüglich
Ablehnung des Pflegegeldes vertreten.
Zuerst hat er einer Rechtsreferendarin eine Vollmacht
diesbezüglich erteilt. Doch diese hat die Angelegenheit
an einen Rechtsanwalt weitergeleitet, der sich danach
an meinen Bekannten gewandt hat.
Nun will er wissen, ob er nun die Vollmacht
an die Rechtsreferendarin widerrufen soll, oder
ob er diese bis zum Ergebnis der Pflegegeldangelegenheit
beibehalten soll. Ihm wurde bereits empfohlen
diese vorzeitig zu widerrufen.

Danke im voraus für die Infos 👍



alles2
Beiträge: 4258
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: AK - Vollmacht für Pflegegeldangelegenheit

Beitrag von alles2 » 27.10.2025, 21:26

Es geht darum, wer ihn vor dem Gericht vertritt. Anscheinend war ursprünglich beabsichtigt, dass es die AK-Rechtsreferendarin als "Funktionär und Arbeitnehmer einer gesetzlichen Interessenvertretung" entsprechend § 40 Abs.1 Z 2 ASGG (Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz) übernimmt. Nun dürfte sie es doch an einen anwaltlichen Vertragspartner übergeben haben, womit die Vertretung iSv § 40 Abs.1 Z 1 ASGG erfolgt. Daher kann der Empfehlung bedenkenlos gefolgt werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Tim86
Beiträge: 39
Registriert: 26.12.2020, 10:17

Re: AK - Vollmacht für Pflegegeldangelegenheit

Beitrag von Tim86 » 27.10.2025, 23:10

@alles2

Ja, genau so ist es
Die Vertretung übernimmt ein Anwalt

Danke 👍

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