Gerichtsstände

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JUSLINE
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Gerichtsstände

Beitrag von JUSLINE » 08.09.2003, 16:31

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich hätte eine Frage hinsichtlich der möglichen Gerichtsorte, wenn 3 EU-Länder und 2 Staatsbürgerschaften betroffen sind.

Der Erblasser, +2000, war deutscher Staatsbürger,wohnhaft in der BRD.

Erbe A ist Österreicher mit Hauptwohnsitz in Wien.

Erbe B ist deutscher Staatsbürger, wohnt in Wien, Aufenthalt in Spanien vermutet, verweigert alle Treffen, Unterschriften und Arbeit mit dem Erbe. Laut Testament wurde "Erbteil in Raten" verfügt, daher ein deutscher Testamentsvollstrecker(TV) für diesen Hälfteerbteil vom NG am Heimatort des Erblassers eingesetzt.

Erbe:1. 2 Eigentumswohnungen in Deutschland,werden problemlos mit Vollmachten von TV und Erbe A verkauft, Erlös geteilt.

2.Ferienhäuschen in Spanien, die Erben werden dort von einem span. RA vertreten.

Die Vollmachten vom TV und Erbe A genügen dem span RA nicht, er braucht/will die Verkaufsvollmacht von Erbe B, die aber verweigert wird,da er selbst am Objekt interessiert ist (aber Übernahme wegen der "Raten" und mangelnden Vermögens nicht möglich).

Erbe B versuchte bereits über das AG und LG den TV absetzen zu lassen, wurde zweimal kostenpflichtig als unbegründet abgewiesen, jetzt Klage bei OLG anhängig.

Folgen: TV will/muß sein Mündel eventuell klagen:

a. auf Erteilung einer Verkaufsvollmacht für den span. RA, möglicherweise

b. wegen Schadensersatz, da Erbe B das Objekt in Spanien widerrechtlich mit einem Nachschlüssel bewohnen soll

c. wegen Rufschädigung

d. ev. Antrag auf Betreuung/Sachwalterschaft (Persönlichkeitsstörung des paranoid-narzißtischen Formenkreises).

Erbe A könnte gezwungen sein zu klagen wegen

a. Schadensersatz, da das Erbe durch die Verweigerungshaltung und die laufenden Kosten minimiert wurde/wird.

b. Ehrenkränkung durch permanente rufschädigende Briefe und Mails an Freunde, Anwälte, Behörden

c. Antrag auf Betreuung/Sachwalterschaft

Wo müßte man im Fall des Falles die entsprechenden Klagen einbringen, das Gesetz welchen Landes findet Anwendung, gibt es diesbezüglich zwischenstaatliche EU-Bestimmungen?




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