Permanentes Parken auf Besucherparkplatz
Verfasst: 03.10.2025, 17:35
Liebe Experten,
bitte wieder eine Fachfrage: Immer das Thema WEG.
Eine Miteigentümerin in unserer Wohnanlage hat für sich beschlossen, dass sie lieber auf der Allgemeinfläche Besucherparkplatz parkt anstatt ihren gleichwertigen parifizierten und auch offiziell gekauften Parkplatz zu nutzen, permanent.
Da natürlich die Beschriftung dieses Besucherparkplatzes störend ist, hat sie (ohne dramatischen Widerspruch der restlichen WE) eine Umbeschriftung veranlasst. Der Besucherparkplatz schaut jetzt optisch wie ein gekaufter parifizierter Parkplatz aus.
Uns stört das insofern, dass wir im Winter mit unserer Einfahrt auf unsere Parkplätze sehr aufpassen müssen, wenn auf dem üblicherweise gering belegten Besucherparkplatz jetzt immer die Nachbarin steht (engere Fahrgasse).
Frage: Wir stimmen dieser Umbeschriftung/anderweitigen Nutzung nicht zu, haben wir rechtlich eine Möglichkeit via Klage die Nachbarin wieder auf ihren gekauften Platz "zurückzuscheuchen".
Zusatzfrage: Dieses Urteil ist es eben, was mich stutzig macht:
https://www.derstandard.at/story/3000000284906/ogh-parken-auf-der-allgemeinflaeche-einer-wohnhausanlage-ist-zulaessig
bitte wieder eine Fachfrage: Immer das Thema WEG.
Eine Miteigentümerin in unserer Wohnanlage hat für sich beschlossen, dass sie lieber auf der Allgemeinfläche Besucherparkplatz parkt anstatt ihren gleichwertigen parifizierten und auch offiziell gekauften Parkplatz zu nutzen, permanent.
Da natürlich die Beschriftung dieses Besucherparkplatzes störend ist, hat sie (ohne dramatischen Widerspruch der restlichen WE) eine Umbeschriftung veranlasst. Der Besucherparkplatz schaut jetzt optisch wie ein gekaufter parifizierter Parkplatz aus.
Uns stört das insofern, dass wir im Winter mit unserer Einfahrt auf unsere Parkplätze sehr aufpassen müssen, wenn auf dem üblicherweise gering belegten Besucherparkplatz jetzt immer die Nachbarin steht (engere Fahrgasse).
Frage: Wir stimmen dieser Umbeschriftung/anderweitigen Nutzung nicht zu, haben wir rechtlich eine Möglichkeit via Klage die Nachbarin wieder auf ihren gekauften Platz "zurückzuscheuchen".
Zusatzfrage: Dieses Urteil ist es eben, was mich stutzig macht:
https://www.derstandard.at/story/3000000284906/ogh-parken-auf-der-allgemeinflaeche-einer-wohnhausanlage-ist-zulaessig