Gesellschafter
Verfasst: 30.09.2025, 19:30
Liebe User!
Kann mir jemand folgendes beantworten:
Wenn eine Firma aus einem Geschäftsführer A, der zugleich Gesellschafter mit 51 % ist und ein weiterer Gesellschafter B der Ausländischer Staatsbürger (NICHT EU Bürger) ist und mit 49 % beteiligt ist, folgendes eintritt:
Der Gesellschafter A verstirbt und die ERBEN Tochter und Sohn treten das Erbe nicht an, was geschieht mit der Firma?
Wird ein Kurator bestellt?
Was muss dieser tun???
Kann dieser, ohne Gesellschafter B zu kontaktieren die Firma schließen???
Was kann bzw. muss der Gesellschafter B, der mit 49 % beteiligt ist machen - Pflichten bzw. Rechte!!
Kann mir jemand diese Fragen beantworten.
Vielen Dank
Eigenbau
Kann mir jemand folgendes beantworten:
Wenn eine Firma aus einem Geschäftsführer A, der zugleich Gesellschafter mit 51 % ist und ein weiterer Gesellschafter B der Ausländischer Staatsbürger (NICHT EU Bürger) ist und mit 49 % beteiligt ist, folgendes eintritt:
Der Gesellschafter A verstirbt und die ERBEN Tochter und Sohn treten das Erbe nicht an, was geschieht mit der Firma?
Wird ein Kurator bestellt?
Was muss dieser tun???
Kann dieser, ohne Gesellschafter B zu kontaktieren die Firma schließen???
Was kann bzw. muss der Gesellschafter B, der mit 49 % beteiligt ist machen - Pflichten bzw. Rechte!!
Kann mir jemand diese Fragen beantworten.
Vielen Dank
Eigenbau